Ist die Schule weiter weg – wer kommt für die Fahrkosten auf?

Der StadtElternRat will wissen:

FÜR DIE WEITERFÜHRENDEN SCHULEN GIBT ES KEINE SCHULBEZIRKE. DIE ENTFERNUNGEN SIND JEDOCH FÜR VIELE SCHÜLER NICHT ZU FUß ZU BEWÄLTIGEN. UNTER WELCHEN UMSTÄNDEN GIBT ES UNTERSTÜTZUNG ZUM FAHRPREIS, WENN DER SCHULWEG LÄNGER ALS 3 KM IST?

Hier die Antwort der Stadtverwaltung – vielen Dank an Frau Dr. Jana Voigt:

„Mit einer SchülerCard können die Schüler/-innen montags bis samstags von 5 bis 18 Uhr die öffentlichen Verkehrsmittel (S-Bahn, Straßenbahn und Bus) in der Stadt Leipzig + einer angrenzenden MDV-Zone nutzen. Eltern zahlen ab dem Schuljahr 2018/2019 146,00 € pro Jahr, also 14,60 € pro Monat (für 10 Monate). Eine Ratenzahlung ist möglich.

Anspruchsberechtigte von Bildung und Teilhabe zahlen bisher und auch im neuen Schuljahr nur 50,00 € pro Jahr/5 € pro Monat. Den Rest (bisher 89,00 €, neu: 96,00 €) bezuschusst die Stadt Leipzig.

Im Vergleich zur SchülerCard (Monatskarte) kostet ein Einzelticket  für Schüler/-innen bis 13 Jahre 2,40 € für eine Hin- und Rückfahrt (nur Zone Stadt Leipzig), für Schüler ab 14 Jahren bisher 5,20 €, ab August 2018 5,40 € für eine Hin- und Rückfahrt.

Alle Schülerfahrkarten werden durch die Stadt Leipzig bezuschusst.“

Wann wird Schülerbeförderung bezuschusst?

Auf der Webseite der Stadt ist folgendes zu lesen:

„Für jede notwendige Schülerbeförderung wird ein Eigenanteil in Höhe von 175,00 € erhoben.

Die den Eigenanteil übersteigenden Beförderungskosten für alle anspruchsberechtigten Schüler werden durch die Stadt Leipzig getragen.

Bei der Nutzung eines privaten PKW beträgt die Erstattung 0,33 € pro anzurechnenden Kilometer. Für jeden weiteren regelmäßig mitgenommenen Schüler, der die Voraussetzung für die Erstattung der Fahrtkosten erfüllt, wird eine Mitnahmeentschädigung in Höhe von 0,02 €/km angerechnet.“

 

Beitrag von Petra Elias