Wer überwacht, dass die Elternmitwirkungsverordnung (EMVO) eingehalten wird? – Protokoll 16.06.2016

außerordentliche Elternversammlung des Stadtelternrates

 

Wer überwacht, dass die Elternmitwirkungsverordnung eingehalten wird? 

Die Schulaufsicht und Schulleitung ( z. B. die sächsische Bildungsagentur in Leipzig).

Wer gibt Rechtsbeistand oder schlichtet bei Unstimmigkeiten?

Gemäß SchulG und EMVO ist weder ein Rechtsbeistand noch eine Schlichtung vorgesehen; bei Einsprüchen gegen die Wahl gemäß § 7 EMVO haben die jeweiligen Gremien Elternrat, Kreiselternrat und Landeselternrat selber eine Entscheidungsbefugnis; darüber hinaus geben sich diese Gremien eine Geschäftsordnung gemäß § 13 EMVO.

Wer ist nach dem Landeselternrat die übergeordnete Beschwerdestelle?

Das hängt vom Einzelfall ab – in der Regel ist es die Schulaufsicht (SBA).

Sind Beschlüsse des Elternrates, die nicht EMVO konform erfolgten anfechtbar?

Die EMVO regelt die ehrenamtliche Mitwirkung der Eltern. Ein Anfechtungsrecht ist dort nicht explizit vorgesehen. Sollte ein Beschluss gegen geltendes Recht verstoßen ist dieser Beschluss nichtig und entfaltet keine Wirksamkeit.

Der Vorstand des SER ist in vielen Bereichen tätig. Dies sind einige.
Der Vorstand des SER ist in vielen Bereichen tätig. Dies sind einige.

Die Mitglieder des LER

Wer ist in den Landeselternrat gewählt.

Protokoll ao. Elternversammlung 16.06.16

von den  AK- Leiterinnen der Grundschule Linda Maciejewski, Oberschule Petra Elias, Gymnasium Sylvia Kolbe und stellv. Vorsitzende Bettina Heckmann

Terminvorschlag für die nächste ist
der Donnerstag 18.08.2016, 18 Uhr

 

Beitrag von Petra Elias