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Anmeldungen an Oberschulen und Gymnasien müssen bereits bis 8. März erfolgen

Hier der entspr. LVZ Artikel dazu:

Neue Fristen für  Anmeldungen an Oberschulen und Gymnasien müssen bereits bis 8. März erfolgen

Die geplante Gesetzesänderung bringt derzeit die Zeitabläufe an den Schulen etwas durcheinander. Bereits am 1. März erhalten sächsische Grundschüler jetzt ihre Bildungsempfehlung. Zwei Tage früher als geplant – also bereits bis 8. März – müssen die Kinder an der weiterführenden Schule angemeldet werden. Erstmals haben die Eltern das letzte Wort.

Oberschule oder Gymnasium? Die Gretchenfrage beantworten in Sachsen künftig abschließend die Eltern.

Landkreis Leipzig. Der Zeitplan für die Anmeldung der künftigen Fünftklässler an weiterführenden Schulen in Sachsen ist geändert worden. Wie Roman Schulz, Sprecher der Sächsischen Bildungsagentur, auf Anfrage bestätigt, wird es bereits am 1. März die Bildungsempfehlung für die Grundschüler geben. Bislang waren die Bildungseinrichtungen vom 3. März ausgegangen. Das Sächsische Kultusministerium hat zudem die Frist für die Anmeldung an Oberschulen und Gymnasien verkürzt. „Anmeldeschluss ist nunmehr der 8. März“, so der Sprecher der Bildungsagentur. Bisher waren alle Beteiligten vom 10. März ausgegangen.

Einige Schulen müssen Zeitpläne ändern

Für die Schulen, die sich bis Ende vergangener Woche noch an den alten Vorgaben orientierten, bedeutet dies nun, ihre Zeitpläne zu ändern. So hatten die Bildungsstätten teilweise bis 10. März Anmeldezeiten in den Sekretariaten geplant. Diese sind nun teilweise hinfällig.

„Grund für die zeitliche Änderung ist die beabsichtigte Neuregelung des Verfahrens zum Übergang von der Grundschule auf weiterführende Einrichtungen“, erklärt Roman Schulz. Künftig liegt die letzte Entscheidung bei den Eltern, ob ihr Kind ein Gymnasium besuchen soll. Bislang war in Sachsen die Bildungsempfehlung verbindlich. Ein Notendurchschnitt von mindestens 2,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachkunde galt als Voraussetzung für den Wechsel ans Gymnasium. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) hatte im Oktober 2016 festgestellt, dass laut Sächsischer Verfassung die Eltern das Recht haben, den Bildungsweg ihres Kindes frei zu wählen. Einschränkungen dieses Rechts dürften nur vom Gesetzgeber – also dem Landtag – und nicht wie bisher auf dem Weg einer Verordnung durch das Kultusministerium erfolgen. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD verständigte sich daraufhin, die Elternrechte zu stärken.

Bildungsempfehlung nur noch als Orientierung

Eine Bildungsempfehlung soll es zwar nach wie vor noch geben, diese trägt aber nur noch orientierenden Charakter. Die Veränderungen sollen im Februar in Kraft treten. Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Landtag habe das Kultusministerium folgende Festlegung getroffen, erklärt der Sprecher der Bildungsagentur: „Schüler, die eine Bildungsempfehlung fürs Gymnasium erhalten, melden sich bis 8. März an einem Gymnasium ihrer Wahl an.“ Kinder, denen zur Oberschule geraten wird, die aber dennoch ein Gymnasium besuchen sollen, sollten sich den 9. März dick im Kalender anstreichen. An diesem Tag findet eine schriftliche Leistungserhebung statt. Dieser Test erfolgt im Unterschied zur bisherigen Eignungsprüfung nicht an der Grundschule, sondern an der gewünschten Abiturschmiede. Die Aufgaben werden zentral erstellt und betreffen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachkunde. Noten gibt es nicht, allerdings soll der Test das Leistungsvermögen widerspiegeln. Schüler, die an der Leistungserhebung teilnehmen, werden am betreffenden Tag vom Unterricht an der Grundschule befreit. Sogar der Beginn der landesweiten Kontrolle ist fixiert. Sachsenweit werden um 9.30 Uhr die Aufgaben ausgeteilt, der Test dauert 60 Minuten, zuvor ist zehn Minuten Zeit, sich mit den Aufgaben vertraut zu machen.

Gespräch mit Schulleitung ist Pflicht

Außerdem finden an den Gymnasien verpflichtende Beratungsgespräche statt. Diese sind in der Zeit vom 10. bis 21. März geplant. Eltern müssen diesen Termin wahrnehmen, heißt es aus dem Kultusressort weiter. Sonst gilt ihr Antrag als zurückgenommen. Grundlage des Gesprächs sei die Bildungsempfehlung, das zuletzt erteilte Zeugnis sowie das Resultat der Leistungserhebung, erklärt Roman Schulz. Sollten Schulleiter den Eltern dennoch zur Oberschule raten, müssen diese innerhalb von zwei Wochen noch einmal nachdrücklich erklären, dass sie auf einem gymnasialen Bildungsweg für ihr Kind bestehen.

Von Simone Prenzel

| Artikel veröffentlicht: 11. Januar 2017 09:57 Uhr