Doppelnutzung der Horträume und Schulbaurichtlinie

Die Antworten auf die in der Vollversammlung des SER / KER Leipzig aufgekommenen Fragen werden im Auftrag von Herrn Prof. Fabian beantwortet:

1. Hort

a) Durch zunehmende Doppelnutzung der Horträume werden zwangsläufig offene Konzepte im Hort unmöglich. Ist die „Abschaffung“ des offenen Hortkonzeptes geplant?

b) Falls nein, was tut die Stadt Leipzig um dieses zu erhalten?

Antwort:

Die Aussage, dass durch zunehmende Doppelnutzung der Horträume offene Konzepte im Hort zwangsläufig unmöglich werden, kann aus fachlicher Sicht keinesfalls bestätigt werden.
Natürlich führt die jährlich ansteigende Zahl von Grundschülern dazu, dass in den nächsten Jahren immer mehr Räume von Schule und Hort gemeinsam genutzt werden müssen. Dies erfordert, dass Schule und Hort am jeweiligen Standort ein integriertes Raum- und Flächennutzungskonzept entwickeln und ausgestalten, damit zeitgemäße Lehr- und Lernkonzepte umsetzbar sind, den Bewegungs- und Entspannungsbedürfnissen der Kinder Rechnung getragen wird und eine selbstbestimmte und interessengeleitete Freizeitgestaltung in einer offenen Tagesstruktur möglich sind. Auch unter beengten räumlichen Bedingungen sollen die Kinder im Hort aus verschiedenen Angeboten ihre Freizeitaktivitäten selbst auswählen können, entscheiden, mit welchen Kindern sie zusammen sein wollen und in welchen Räumen sie sich aufhalten möchten. Die Organisation der Tagesgestaltung und der an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder orientierten Angebote des Hortes obliegt der Leitung des Hortes mit dem Erzieherteam.

Das offene Konzept scheitert nicht an den gemeinsam mit der Schule zu nutzenden Räumen.
Demzufolge ist für die 57 kommunalen Horte an Grundschulen keine Abschaffung der offenen Konzepte vorgesehen.

Die Erzieherteams der Horte werden bei der Umsetzung tragfähiger Organisationsformen im Rahmen offener Tagesgestaltung vom Fachamt regelmäßig beraten und unterstützt.

c) Durch zunehmende Einschränkungen der offenen Hortarbeit, werden mehr Erzieher benötigt – bei der ohnehin schon dünnen Personaldecke, sind Quereinsteiger für den Hort ein Thema (so wie die SBA ihren Lehrermangel auch zu kompensieren versucht)?

Antwort:

Die Aussage, dass durch Einschränkungen der offenen Hortarbeit mehr Erzieher/-innen benötigt werden, trifft auf die kommunalen Horte nicht zu. Die Stadt erfüllt den im § 12 des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes vorgeschriebenen Personalschlüssel. Es sei in diesem Zusammenhang ausdrücklich betont, dass zu keinem Zeitpunkt ein offenes Hortkonzept dazu dienen sollte, temporäre Engpässe bei der personellen Besetzung der Horte zu kompensieren. Die Stadt hat sich als Arbeitgeber für Fachkräfte in kommunalen Kindertageseinrichtungen einen sehr guten Ruf erworben. Die Bewerberlage wird als sehr gut eingeschätzt. Der Einstellungsprozess zur Sicherung des zum Schuljahr 2017/2018 stark erweiterten Stellenbedarfes ist voraussichtlich zu Ende Mai abgeschlossen.

Es werden Fachkräfte eingestellt, die gemäß der Sächsischen Qualifizierungs- und Fortbildungsverordnung für die Arbeit in einer Kindertageseinrichtung in Frage kommen.

d) Können Sie prozentual benennen an wie vielen Schulen noch 50% Horträume ausschließlich vom Hort genutzt werden? Wie viel Kindern in Folge dessen noch eine freie Entfaltung im offenen Hortkonzept zukommt?

Antwort:

Laut einer aktuellen Abfrage verfügen von den kommunalen Horten an Grundschulen 34 (59%) über mehr als 50% eigene Räume. 24 Horte (41%) haben weniger als 50% eigene Räume. Die Zahlen beziehen sich auf das Schuljahr 2016/17 und werden sich voraussichtlich, aufgrund der steigenden Kinderzahlen, zum nächsten Schuljahr ändern.

In Bezug auf die letzte Frage sei darauf hingewiesen, dass die Ausgestaltung der offenen Arbeit in Grundschulen mit intensiver Doppelnutzung der vorhandenen Räume ein erhöhtes Maß an Absprachen und Organisation zwischen Schule und Hort erfordert. Doppelnutzung verhindert jedoch kein offenes Hortangebot.

2. SCHULNEUBAUTEN (Flächenschaffung)

a) Besitzt die Stadt Leipzig derzeit Vorhalteflächen für Schulneubauten? Wenn ja, wo befinden sich diese?

Antwort:

Ja, die Stadt besitzt eigene Vorbehaltsflächen bzw. potentielle Flächenareale in Bereichen, in welchen die Stadt vorhat, neue Schulen zu errichten. Die ämterübergreifende AG Standortsicherung bewertet und systematisiert Flächen, ggf. auch käuflich zu erwerbende, nach ihrer Eignung. Vorgaben zur Verortung bzw. zum zeitlichen Bedarf werden aus dem Schulentwicklungsplan abgeleitet.

Da diese Flächen teils noch erworben werden müssen, können Aussagen zu konkreten Standorten aufgrund der Vertraulichkeit von Vertragsverhandlungen nicht gegeben werden.

3. RÄUME in Schule

a) Laut der Erfahrungen der letzten Jahre, gibt es nach Klasse 5/6, sowie nach Klasse 8/9 Rückläufer vom Gymnasium, welche zurück an die Oberschule kommen, um dort ihren Abschluss zu erlangen. Wann erfährt die Stadt, wie viele Kinder mehr sie aufnehmen muss? Wie gelingt es die Plätze/ Räume vorzuhalten?

Antwort:

In Absprachen zwischen der Stadt Leipzig und der Sächsischen Bildungsagentur – Regionalstelle Leipzig, werden im laufenden Schuljahr die Klassenbildungen für das kommende Schuljahr besprochen. Es werden nicht nur die künftigen Eingangsklassen bei den weiterführenden Schulen berücksichtigt, sondern auch potentieller Mehrbedarf, der sich durch „Rückläufer“ und „Wechsler“ ergibt. In der Regel werden bestehende Klassen aufgefüllt, so dass die Bildung bzw. damit verbundene Trennung bestehender Klassen vermieden wird.

4. GEMEINSAME SCHULBEZIRKE

a) Im Sinne einer eigenverantwortlichen Lebensweise eines Grundschülers, sind wir gegen gemeinsame Schulbezirke (in welchen ein Grundschüler an einer oder zwei Schulen vorbeiläuft, um seine Eigene zu erreichen).

Antwort:

Auch bei der Bildung gemeinsamer Schulbezirke wird vermieden, dass Schüler an einer näher liegenden Schule des Schulbezirks vorbeilaufen. Die Einbeziehung der Schulwege in die Kriterien zur Auswahl ist möglich und wird auch zur Anwendung gebracht.

b) Was ist die Sinnhaftigkeit gemeinsamer Schulbezirke, wenn doch (in den Betreffenden) ALLE Grundschulen überfüllt sind? Was wären aus Ihrer Sicht Alternativen dazu?

Antwort:

Mit gemeinsamen Schulbezirken kann auf die in Leipzig kleinräumlich unterschiedlich verlaufenden Bedarfsentwicklungen reagiert werden. Auch bei einer generell starken Inanspruchnahme der Kapazitäten aller Schulen in einem gemeinsamen Schulbezirk kann damit eine Nivellierung der Bedarfsnachfrage bzw. Raumnutzung aller Schulen des gemeinsamen Schulbezirks erreicht werden. Mit Veränderung der Schulbezirksgrenzen bei Einzelschulbezirken, wie in der Vergangenheit praktiziert, ist es nur sehr schwer möglich, kurzfristig auf das Zu- und Abnehmen von Nachfragen zu reagieren. Der zeitliche Ablauf zur Satzungsänderung von Schulbezirksgrenzen benötigt ca. zwei Jahre von der Antragstellung bis zur Umsetzung. Dieser Zeitraum ist zu groß, um die konkrete Klassenbildung des nächsten Schuljahres noch beeinflussen zu können.

c) Gibt es die Möglichkeit, statt gemeinsamer Schulbezirke, eine Art „Pufferzone“/ „Korridor“ an der Grenze zweier (oder mehrerer) Schulbezirke einzurichten?

Antwort:

Die Bildung flexibler Schulbezirke sieht das Sächsische Schulgesetz nicht vor. Es besteht nur die Möglichkeit der Bildung einzelner Schulbezirke (mit starren Schulbezirksgrenzen) bzw. gemeinsamen Schulbezirken. Gegenwärtig ist die Stadt Leipzig mit der SBAL in Gesprächen, um die Einbeziehung von „Schulwegkorridoren“ in die Auswahlkriterien bei gemeinsamen Schulbezirken zu erörtern.

5. Richtlinien zum SCHULBAU

a) In wie fern gibt es hier „Normen“ z.B. zu Lehrerzimmern, Fachkabinetten, Brandschutz (im Zusammenhang mit maximaler Schüleranzahl), Mensabau, WCs (ebenfalls im Zusammenhang mit maximaler Schüleranzahl), Turnhallen usw.? Wo sind diese „Normen“ zu finden?

Antwort:

Die Stadt Leipzig erarbeitet gegenwärtig neue Vorgaben zu den baulichen Standards für Schulen der Stadt. Diese sollen für Neubauten und Sanierungen zum Ansatz kommen.

Grundlage sind Empfehlungen zu den Schulbaustandards (Schulbaurichtlinie) und Arbeitsstättenverordnungen, Baunormative (DIN) bzw. Grenzwertrichtlinien Arbeitsschutz, Gesundheit und Hygiene.
Verbindliche Standards für Bestandsbauten können nur aus den Normativen zum Bau, Arbeitsschutz u.ä. abgeleitet werden. Ein gesetzliches Regelwerk, welches die Standards für alle Schulen beschreibt, existiert nicht.

Der Stadtelternrat bedankt sich für die Beantwortung der Fragen.

Beitrag zusammengestellt von Petra Elias 21.05.2017