Im Beschluss zur Vorlage VI-DS-04153-NF-01 vom 7.09.2017 sind die Schulbezirke für die Grundschulen neu geregelt.
Ruhe in die Verteilung der künftigen Schulkinder kommt jedoch noch lange nicht. „Nach Fertigstellung des Ersatzbaus für die Wilhelm-Busch-Schule (Grundschule Heinrichstr. 43/45), der Erweiterung der Fritz-Baumgarten-Schule (Grundschule Riebeckstr. 50) und/oder der Erweiterung der Ernst-Pinkert-Schule (Grundschule Martinstr. 7) sind die Schulbezirksgrenzen neu zu bewerten und ggf. die Festlegung zu den Schulbezirken entsprechend anzupassen. Weitere Änderungen der Schulbezirksgrenzen bleiben davon unbenommen.“
Wer sein Kind schon an einer Grundschule hat, kann sich entspannt zurück lehnen. Kleine Geschwisterkinder dürfen den größeren Geschwistern in deren Schule folgen.
Stadtbezirk Südost/Ost
Gemeinsamer Schulbezirk
Grundschule Heinrichstraße 43/45 (Wilhelm-Busch-Schule)
Grundschule Husemannstraße 2
(August-Bebel-Schule)
Die infrastrukturell starke Aufwertung des Wohngebietes wirkt sich im Besonderen auf die Wilhelm-Busch-Schule (Grundschule) aus. Für diese Schule zeichnet sich ab dem Schuljahr 2018/19 eine Entwicklung zur Drei- bis Vierzügigkeit ab. Diese Zügigkeit kann im Schulhaus der W.-Busch-Schule nicht realisiert werden, da nur Kapazitäten für zwei Züge (8 Klassen) vorhanden sind. Durch Nutzung von Horträumen für den Unterricht am Vormittag, können noch Klassen aufgenommen werden, was jedoch keine dauerhafte Lösung ist. Zur Vermeidung einer Überbelegung und mit Sicht auf die optimale Auslastung der Klassen wird ein gemeinsamer Schulbezirk mit der August-Bebel-Schule, welche bis 2021 noch freie Kapazitäten hat,gebildet.
Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege ist durch Ampelregelung und verkehrsberuhigte Zonen(30 km/h) gewährleistet.
Länge der Schulwege: Aus dem Gebiet heraus liegen die Längen der Schulwege zur entsprechenden Schule in einem bis zu 2 Kilometerradius.
Stadtbezirk West
Gemeinsamer Schulbezirk
Grundschule Garskestraße 21 (90. Schule)
Grundschule Uranusstraße 1 (91. Schule)
Im Ergebnis der aktuellen Bevölkerungsprognose ist ersichtlich, dass der zu erwartende Bedarf an Grundschulkapazitäten für Grünau mit den vorhandenen Schulen nicht gesichert werden kann. Da in und am Rand von Grünau noch ausreichend Freiraum für Wohnbebauung gegeben ist, und davon ausgegangen wird, dass die bestehenden Wohngebiete wieder stärker nachgefragt werden, wird von einer stärkeren Bevölkerungsentwicklung ausgegangen. Dies trifft auch auf die 90. Schule zu. Die Prognose geht davon aus, dass die Schule bereits beginnend ab 2019/20 eine Zweizügigkeit aufweisen wird. Der Mehrbedarf für eine zusätzliche Klasse kann mit den vorhandenen fünf Unterrichtsräumen gesichert werden. Da der weitere Aufbau der 90. Schule zur Zweizügigkeit ab dem Schuljahr 2020/21voraussichtlich nicht mehr möglich ist, müssten zusätzliche Kapazitäten für vier Klassen geschaffen werden. Vorab er Umsetzung dieser Maßnahme ist die Bildung eines gemeinsamen Schulbezirks mit der 91. Schule vorzunehmen. So kann eine optimale Auslastung beider Schulen erfolgen und die Klassenbildung flexibel gestaltbar sein. Die 91. Schule erhält einen Anbau, mit dem der zusätzliche Bedarf für beide Schulen gesichert wird. Dadurch kann das Problem der Überbelegung vermieden werden.
Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege ist durch Ampelregelung und verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet.
Länge der Schulwege: Aus dem Gebiet heraus liegen die Längen der Schulwege zur entsprechenden Schule in einem bis zu 2 Kilometerradius.
Stadtbezirk Süd
Gemeinsamer Schulbezirk Grundschule An der Märchenwiese 49 (Marienbrunner Schule) Grundschule Gersterstraße 74 (9. Schule) Durch Zuzug von Familie in die Wohngebiete der Ortsteile Lößnig und Marienbrunn wirkt sich dies perspektivisch auf die Marienbrunner Schule (Grundschule) aus. Für diese Schule zeichnet sich ab dem Schuljahr 2018/19 eine
Entwicklung zur Vier- bis Fünfzügigkeit ab. Diese Zügigkeit kann im Schulgebäude der Marienbrunner Schule nicht mehr realisiert werden. Zur Vermeidung einer Überbelegung und mit Sicht auf die optimale Auslastung der Klassen wird ein gemeinsamer Schulbezirk mit der 9. Schule, welche bis 2022 noch freie Kapazitäten hat, gebildet.
Schulwegsicherheit: Die Sicherheit der Schulwege ist durch Ampelregelung und verkehrsberuhigte Zonen (30 km/h) gewährleistet.
Länge der Schulwege: Aus dem Gebiet heraus liegen die Längen der Schulwege zur entsprechenden Schule in einem bis zu 2 Kilometerradius.
Zusammengetragen von Petra Elias 10.09.2017