Ich habe eine Frage aus gegebenem Anlass: Es soll einen „Erlass“ (Verwaltungsvorschrift o.ä.) des sächs Kultusministerium geben, wonach bei den Schullaufbahnempfehlung der Notendurchschnitt in den einzelnen Fächer NICHT gerundet wird, sondern mit 2 Stellen hinterm Komma berücksichtigt wird. Wissen Sie davon?
Das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) Leipzig widersprach heute, dass es eine solche Anweisung (welcher Art auch immer – Verfahrensvorschrift o.ä.) gibt.
Eltern haben dem Stadtelternrat bestätigt, wenn ein Lehrerkollegium ein Kind auf dem Gymnasium sehen möchte, dann passen auch die Noten dazu. Das Gleiche gilt auch für den Weg über die Oberschule, der übrigens auch mit einem Abitur Enden kann.