Zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassenstufe 4 erhalten alle Schülerinnen und Schüler an Grundschulen eine Bildungsempfehlung.
Laut Schulgesetz (§34 Abs. 1) wird die Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt, wenn:
- der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres 2,0 oder besser ist und keines dieser Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet wurde und
- die Grundschule aufgrund des Lern- und Arbeitsverhaltens des Schülers, der Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seiner Entwicklung pädagogisch einschätzt, dass er den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich entsprechen wird.
In allen anderen Fällen wird die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt.
Ein paar Beispiele, was das konkret bedeutet, finden sich in der folgenden Tabelle:
|
Mathe |
Deutsch |
Sachkunde |
Durchschnitt |
Empfehlung |
|
1 |
1 |
1 |
1,0 |
GYM |
|
1 |
1 |
2 |
1,3 |
GYM |
|
1 |
1 |
3 |
1,7 |
GYM |
|
1 |
1 |
4 |
2,0 |
OS |
|
1 |
2 |
3 |
2,0 |
GYM |
|
1 |
3 |
3 |
2,3 |
OS |
|
2 |
2 |
2 |
2,0 |
GYM |
|
2 |
2 |
3 |
2,3 |
OS |
Dabei gilt, dass Die Bildungsempfehlung eine Empfehlung ist. Über den Wechsel von der Grundschule auf eine weiterführende allgemeinbildende Schule entscheiden die Eltern.
Das heißt, dass man sein Kind auch mit einer gymnasialen Bildungsempfehlung an einer Oberschule anmelden kann. Dabei ist nichts weiter zu beachten.
Kinder, welche wiederum mit einer Empfehlung für die Oberschule an einem Gymnasium angemeldet werden, müssen dann an diesem Gymnasium eine Leistungserhebung (also einen Test) absolvieren, auf dessen Grundlage dann ein Beratungsgespräch mit den Eltern des Kindes durchgeführt wird. Die Empfehlungen, die sich aus diesem Gespräch ergeben sind aber nicht bindend. Bleiben die Eltern bei ihrer Wahl des Bildungswegs, so besucht ihr Kind ab dem kommenden Schuljahr ein Gymnasium.
Natürlich sind die Eltern DIE Experten für ihre Kinder. Aber man sollte die Empfehlungen dennoch die der Lehrkräfte nicht leichtfertig in den Wind schlagen. Aktuell wechseln jedes Jahr deutlich mehr Schülerinnen und Schüler nach der 4. Klasse auf ein Gymnasium, als auf eine Oberschule. Verhältnismäßig viele dieser Schüler entsprechen dann aber doch nicht den Anforderungen an ein Gymnasium und verlassen das Gymnasium später wieder Richtung Oberschule. Da diese Schüler aber bei der Klassenbildung zum Start der Klasse 5 nicht berücksichtigt wurden, ist an den Oberschulen eigentlich kein Platz für diese „Rückläufer“. Die Klassen sind entsprechend voll.
Umgekehrt können Oberschüler mit entsprechenden Leistungen nach jedem Schuljahr auf ein Gymnasium wechseln, wo dann eher Plätze frei sind.
