Bildungsempfehlung – Wie wird die Zensur berechnet?

Zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassenstufe 4 erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine Bildungsempfehlung. Mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule stehen den Schülerinnen und Schülern verschiedene Bildungswege offen.

Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn die Schülerin oder der Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,0 oder besser erreicht hat und keines dieser Fächer mit der Note ‚ausreichend‘ oder schlechter benotet wurde.

[…] Auch sollten das Lern- und Arbeitsverhalten der Schülerin oder des Schülers, ihre oder seine schulischen Leistungen und bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass sie oder er den Anforderungen des Gymnasiums gerecht werden kann.

(https://www.schule.sachsen.de/wechsel-an-weiterfuehrende-schularten-4010.html)

Ich habe eine Frage aus gegebenem Anlass: Es soll einen „Erlass“ (Verwaltungsvorschrift o.ä.) des sächs Kultusministerium geben, wonach bei den Schullaufbahnempfehlung der Notendurchschnitt in den einzelnen Fächer NICHT gerundet wird, sondern mit 2 Stellen hinterm Komma berücksichtigt wird. Wissen Sie davon?

Das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) Leipzig widersprach heute, dass es eine solche Anweisung (welcher Art auch immer – Verfahrensvorschrift o.ä.) gibt.

Eltern haben dem Kreiselternrat bestätigt, wenn ein Lehrerkollegium ein Kind auf dem Gymnasium sehen möchte, dann passen auch die Noten dazu. Das Gleiche gilt auch für den Weg über die Oberschule, der übrigens auch mit einem Abitur Enden kann.

Kann ich mein Kind an einem Gymnasium anmelden, obwohl nicht die Voraussetzungen der Bildungsempfehlung erreicht wurden?

Auch Eltern von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 4 ohne gymnasiale Bildungsempfehlung können ihr Kind an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden.

Diese Schülerinnen und Schüler nehmen an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen zu gleichen Teilen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.

Anschließend findet mit den Eltern ein verpflichtendes Beratungsgespräch am Gymnasium statt. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium.

(https://www.schule.sachsen.de/wechsel-an-weiterfuehrende-schularten-4010.html)