Online-Beteiligung zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz: bis zum 28. Februar 2018

„Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herr Stephan Pöhler, hat ein Online-Beteiligungsportal zu seinen Überlegungen zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz gestartet.

Unter  https://LSNQ.de/inklusion  haben bis zum 28. Februar 2018 alle Interessierten die Möglichkeit, seine Überlegungen zu lesen und zu kommentieren.Der Einsatz für eine stetige Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen sowie der Anstoß der hierzu erforderlichen Prozesse sind dem Beauftragten Aufgabe und Anliegen zugleich. Die große Koalition im Freistaat Sachsen hatte zu Beginn Ihrer Legislaturperiode 2014 im Koalitionsvertrag festgelegt, dass in Folge des Bundesteilhabegesetzes und des Bundesgleichstellungsgesetzes der Freistaat Sachsen sein Integrationsgesetz zu einem Inklusionsgesetz weiterentwickeln wird und in dieses Gesetzgebungsverfahren Menschen mit Behinderungen und ihre Vertreter unter dem Gebot der Partizipation „Nichts über uns ohne uns!“ einbezieht. Der Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bekräftigt dieses Vorhaben.

Das vom Beauftragten vorgelegte Papier stellt erste Überlegungen als Ausgangspunkt für eine Diskussion dar, die den für die Schaffung eines Inklusionsgesetzes erforderlichen Prozess in Gang setzen soll. Bestandteil dieses Prozesses und zugleich eines der Hauptanliegen des Beauftragten ist die frühzeitige Beteiligung der breiten Öffentlichkeit, um verschiedene Sichtweisen aus möglichst vielen Bereichen zu erreichen.

Links:

https://LSNQ.de/inklusion

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sms/beteiligung/aktuelle-themen/1004229

QR-Code zum Beteiligungsverfahren – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/114585

Gerne geben Sie diese Information an Interessierte weiter!“

 

Beitrag von Petra Elias