Verkehrserziehung: Fahrradübungsplätze für die Fahrradprüfung

Fahrradübungsplätze, Radfahrausbildung oder Fahrradprüfung: Die Polizei sagt nach neuer Arbeitsschutzrichtlinie sind die Plätze der Stadt nicht nutzbar – Stadt Leipzig sagt das Gegenteil. Das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) meint: zur Not geht das auch.

Zum Hintergrund

„Im Rahmen des Sachunterrichts in Klasse 4 werden den Kinder Kenntnisse über das verkehrsichere Fahrrad, die Bedeutung der Verkehrszeichen und Verkehrsregeln vermittelt. Außerdem üben sie das Fahren mit dem Rad im Verkehrsgarten. Als Abschluss der Lerneinheit findet eine theoretische Lernzielkontrolle (Fragebogen durch die Landesverkehrswacht Sachsen e.V.)und eine praktische Radfahrprüfung statt, bei der sie einen „Fahrradpass für Schüler“ erhalten, auf dem vermerkt wird, ob und was der Schüler noch üben sollte.“ Quelle: http://www.kaestnerschule.de/eltern_ratg_rad.html

Der Stadtelternrat fragt:

  • Wie viele Drittklässler oder Viertklässler sind schon „ausgebildet“?
  • Wie viele noch nicht? (In diesem Schuljahr)
  • Kann ein Hallenstandort nutzbar gemacht werden?
  • Wie groß muss Platz sein?
  • Könnte man das auf einem Schulhof realisieren?

Unsere Empfehlung ist, dass die Fahrradausbildung mit in den Präventionskatalog der Schule aufgenommen wird. Dazu ist ein Beschluss der Schulkonferenz nötig.

Über das Ergebnis unserer Fragen wird hier berichtet.

Die ersten Schule schreibt im Mai 2018, dass Grundschüler jetzt die vierte Klasse ohne Fahrradprüfung verlassen werden.

 

Beitrag von Petra Elias