Pilotphase Inklusion beginnt an sächsischen Grundschulen

„An 17 Grundschulen im Freistaat wird künftig im Rahmen einer Pilotphase der Verzicht auf sonderpädagogische Diagnostik in den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung vor der Einschulung oder in Klassenstufe 1 erprobt. Die Pilotphase ist Bestandteil der neuen Regelungen des Sächsischen Schulgesetzes.“

Quelle: Medienservice Sachsen

Zeitschiene gemäß §64 Absatz 8 SächsSchulG

  • Die Anhörung durch den Landesbildungsrat ist erfolgt
  • 15 Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft, 2 Grundschulen in freier Trägerschaft wurden aus 26 Bewerbungen als geeignet ausgewählt.
  • Zeitraum der Dokumentation ist der 05/2018 bis 31.05.2021
  • Dokumentation durch das Institut für regionale Innovation und Sozialforschung e. V.

 

 

Beitrag von Petra Elias