Um es gleich vorneweg zu nehmen, Rechtsanwalt Thomas Kinschewski sagt: „Gar nicht. Es gibt kein Freikontingent.“
Quelle: mdr sachsen
Was allerdings geht, ist die Beantragung von Schulfrei aus wichtigem Grund
Bis zu drei Tage kann der Klassenlehrer nach eigenem Ermessen dem Schüler frei geben. Will er das nicht, können sich Eltern an die Schulleitung wenden. Wenn diese jedoch an den Klassenlehrer zurück verweist, hat dieser das letzte Wort gesprochen.
Weitere schulfreie Tage darf der Schulleiter geben. Doch auch hier empfiehlt es sich, die Gründe für den Antrag auf Schulfrei gut vorzubereiten.