Die Anmeldetermine für 2019 an weiterführenden Schulen

Im Laufe des vierten Schuljahres müssen Lehrer und Eltern entscheiden, in welcher Schulform der weitere Bildungsweg des Kindes weitergeht. Ob der Weg über das Gymnasium oder über die Oberschule geht, beide Schulformen bieten die Möglichkeit, ein Studium aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen. Eltern haben die Möglichkeit der Bildungsempfehlung ihrer Schule zu folgen. Sollte trotz Empfehlung kein Bildungsweg über die Oberschule angestrebt sein, haben die Eltern die Möglichkeit ihr Kind an einem Gymnasium anzumelden. Für die Anmeldung ist ein Test und ein Elterngespräch verbindlich. Beides soll die Entscheidung des Elternhauses unterstützen.

Eltern, die den Weg über die Oberschule wählen, können ihre Kinder nach der 10 Klasse, das Abitur an einer Fachschule oder an einem beruflichen Gymnasium machen lassen.

Einige Studiengänge können auch mit einem Realschulabschluss begonnen werden. Den Realschulabschluss erreichen Schüler mit der zehnten Klasse oder dem Abschluss einer Berufsausbildung mit der Note 3 und besser.

Der Wechsel zwischen den weiterführenden Schulformen ist jedes Schuljahr möglich. Wir empfehlen bei einem Wechsel auf die Art der Fremdsprachen zu achten, dass diese an der neuen Schule fortgeführt werden können.

Die Bildungsempfehlungen werden am 15.02.2019 schriftlich bekannt gegeben.

Bis zum 08.03.2019 erfolgt die Schulanmeldung an einer Oberschule oder einem Gymnasium. Die Mitteilung über die Aufnahme soll am 23.05.2019 erfolgen.

1. Anmeldung und Aufnahme an die Oberschule:

Eltern von Schülern der Klassenstufe 4, deren Kinder die Oberschule besuchen sollen, melden ihre Kinder bis zum 8. März 2019 bei einer Oberschule ihrer Wahl an. Die Schulleiter der Oberschulen melden dem Landesamt für Schule und Bildung bis zum 12. März 2019 die Anzahl der an ihrer Einrichtung angemeldeten Schüler. Einen Bescheid über die Aufnahme an einer Oberschule sollen die Eltern am 23. Mai 2019 erhalten.

2. Aufnahme von Schülern der Klassenstufen 4, 5, 6 oder 10 an das Gymnasium

Aufnahme von Schülern der Klassenstufe 4

Die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können bis zum 8. März 2019 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen. Die Eltern von Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, stellen ebenfalls bis zum 8. März 2019 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl. Für den Fall einer späteren Rücknahme des Antrages auf Aufnahme am Gymnasium ist die gewünschte Oberschule zu erfassen. Bei der Antragstellung ist ein Termin für ein verpflichtendes Beratungsgespräch zu vereinbaren und auf die Termine für die schriftliche Leistungserhebung hinzuweisen. Die Schulleiter der Gymnasien melden dem Landesamt für Schule und Bildung bis zum 12. März 2019 die Anzahl der an ihrer Einrichtung angemeldeten Schüler. Die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt worden ist, können bis zum 1. Juli 2019 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.

Beratungsgespräch

Die Eltern von Schülern, die keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten haben, die aber für ihre Kinder den Besuch des Gymnasiums wünschen, werden bei der Antragstellung auf Aufnahme ihres Kindes am Gymnasium ihrer Wahl auf die Rechtsfolgen gemäß § 34 Absatz 2 Satz 4 bis 6 des Sächsischen Schulgesetzes hingewiesen. Die Beratungsgespräche finden im Zeitraum vom 12. März 2019 bis zum 21. März 2019 an dem Gymnasium statt, bei dem der Antrag auf Aufnahme an ein Gymnasium gestellt wurde. Bei Nichtteilnahme am Beratungsgespräch melden die Eltern ihr Kind spätestens bis zum 22. März 2019 an der gewünschten Oberschule an. Besteht nach erfolgtem Beratungsgespräch der Wunsch zur Aufnahme an einer Oberschule, melden die Eltern ihr Kind spätestens bis zum 11. April 2019 an der gewünschten Oberschule an. Eltern, für deren Kind im Ergebnis des Beratungsgesprächs der Besuch der Oberschule empfohlen wird, die aber trotzdem wünschen, dass ihr Kind den weiteren Bildungsweg am Gymnasium fortsetzt, teilen dies nach dem Beratungsgespräch schriftlich spätestens bis zum 11. April 2019 dem Schulleiter des Gymnasiums mit.

Termine der Leistungserhebung

Die Leistungserhebung für Schüler ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium findet an dem Gymnasium statt, an dem der Antrag auf Aufnahme an ein Gymnasium gestellt wurde. Für Schüler, die aus wichtigem Grund an der Leistungserhebung verhindert waren, findet ein Nachtermin statt.

Termin zum Schreiben der Arbeit

Ersttermin 12. März 2019

Nachtermin 20. März 2019

Ergebnis der Leistungserhebung

Das Ergebnis der Leistungserhebung wird den Eltern der Schüler der Klassenstufe 4 im verpflichtenden Beratungsgespräch mitgeteilt.

Entscheidung über die Aufnahme

Einen Bescheid über die Aufnahme an einem Gymnasium sollen die Eltern am 23. Mai 2019 erhalten. Für die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt werden konnte, erfolgt eine Entscheidung über die Aufnahme am Gymnasium bis zum 15. Juli 2019.

2. 1. Aufnahme von Schülern der Klassenstufen 5 und 6 der Oberschule

Die Eltern von Schülern, die nach den Klassenstufen 5 oder 6 der Oberschule oder der Förderschule, in denen nach den Lehrplänen der Oberschule unterrichtet wird, zum Gymnasium wechseln wollen, teilen dies dem Klassenlehrer bis zum 4. März 2019 mit. Der Klassenlehrer führt für diese Schüler und deren Eltern bis zum 7. März 2019 auf der Grundlage der Halbjahresinformation die besondere Bildungsberatung gemäß § 7 Absatz 3 der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen durch. Die Eltern müssen bis zum 12. März 2019 einen Antrag auf Aufnahme bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen. Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn am Schuljahresende die Aufnahmebedingungen gemäß § 6 Absatz 2 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung erfüllt werden.

2. 2. Aufnahme von Schülern der Klassenstufen 10 der Oberschule

Die Eltern von Schülern, die nach der Klassenstufe 10 der Oberschule oder der Förderschule, in denen nach den Lehrplänen der Oberschule unterrichtet wird, zum Gymnasium wechseln wollen, müssen bis zum 12. März 2019 einen Antrag auf Aufnahme bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen. Die Eltern derjenigen Schüler der Klassenstufe 10 der Oberschule, die zum 12. März 2019 die Zugangsvoraussetzungen gemäß § 6 Absatz 5 Satz 1 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung nicht erfüllt haben, aber diese mit der bestandenen Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses erfüllen, stellen bis zum 5. Juli 2019 bei dem Gymnasium ihrer Wahl einen Antrag auf Aufnahme in das Gymnasium. Wenn der Besuch des Unterrichts in der zweiten Fremdsprache nicht nachgewiesen werden kann, ist die Entscheidung über die Aufnahme in das Gymnasium sowie die Bekanntgabe, welchem Gymnasium der Schüler zugewiesen wird, den Eltern bis zum 15. Juli 2019 durch das Landesamt für Schule und Bildung mitzuteilen. In allen anderen Fällen ist den Eltern die Entscheidung über die Aufnahme in das Gymnasium durch den zuständigen Schulleiter bis zum 15. Juli 2019 mitzuteilen.

Quelle: Die Angaben sind in der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2018/2019 enthalten.

Wenn ein Schulwechsel im laufenden Schuljahr gewünscht wird, empfehlen wir ein Gespräch mit der Schulleitung.

 

Der Inhalt des Beitrages liegt in redaktioneller Verantwortung der angegebenen Quelle.

 

Beitrag von Petra Elias