Der Stadtelternrat Leipzig hat die Stadtverwaltung zum Thema Schulsozialarbeiter befragt:
- Ist es richtig, dass die Indikatoren für SSA in der Stadt Leipzig geändert wurden (erneuert, erweitert, abgeändert o.ä.)?
- Wann ist das passiert?
- Wer wurde beteiligt (Gremien o.ä.)?
- Welche Auswirkungen hat diese Änderung (im Sinn von: Welcher Mehrwert wurde mit dieser Änderung erreicht? In wie fern profitieren die Schüler der Stadt Leipzig von dieser Änderung?)
- Wenn eine Schule bspw. über einen Indikator von 0,7 verfügt (ergo keinen Schulsozialarbeiter bekommt), wäre es möglich die „fehlenden“ 0,3 finanziell durch bspw. der Förderverein, die Elternschaft, über GTA-Mittel oder anderweitig zu ergänzen, um dennoch einen SSA für die betreffende Schule zu erhalten? 🡪 Wie wäre hierzu der Werdegang? /Sollte dies nicht möglich sein, auf welcher Grundlage ist dies ausgeschlossen?
Quelle: Stadtverwaltung Leipzig
Geändert wurde eine Datenquelle in der Indexformel für die Grundschulen. Für Grundschulen wurde bisher die Quote der unter 15-Jährigen mit SGB-II-Bezug im Ortsteil der Schule herangezogen. Dies hat jedoch den tatsächlichen SGB-II-Bezug der Schülerschaft am Standort nur ungenau abgebildet, da es – nicht nur in gemeinsamen Schulbezirken – Standorte gibt, die ihren Einzugsbereich nicht ausschließlich im Ortsteil haben. Die aktuellen Übersichten mit der Sozialindizierung für die Schularten GS, OS, GY finden sich im Anhang. Die Änderung erfolgte im April 2019. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Leipzig wurde beteiligt.
Das Ergebnis der Sozialindizierung basiert auf statistischen Daten. Diese können nicht aufgestockt werden. Bei der Ausstattung von Schulen mit Schulsozialarbeit wird innerhalb des vorhandenen Budgets priorisiert. Einer Grund- oder Oberschule mit einer überdurchschnittlichen Belastung wird auf dieser Grundlage eine höhere Priorität zugeteilt, als einer Grundschule mit Faktor unter 0,8.
Die vorgeschlagene Mischfinanzierung ist aus den folgenden Gründen nicht möglich:
– Das Budget ist auf derzeit fast vollständig auf Schulen mit Schulsozialarbeit verteilt. Auf Grundlage der Sozialindizierung erhalten die priorisierten Schulen Schulsozialarbeit in unterschiedlichem Umfang.
– Mittel aus der GTA-Verordnung können ausschließlich für Ganztagsangebote an Schulen eingesetzt werden. Schulsozialarbeit ist kein Ganztagsangebot.
– Die Finanzierung durch Eltern müsste jeweils jährlich neu eingeworben werden. Für eine Personalstelle Schulsozialarbeit im Umfang von 0,8 VzÄ müssen jährlich zwischen 55.000 und 60.000 € an Budget aufgebracht werden (Personalkosten, Overhead und Sachkosten). Das Aufbringen eines 30%igen-Anteil dieser Summe (16.500 bis 18.000 €) würde eine hohe Hürde darstellen.
Der Freistaat Sachsen stellt über die Förderrichtlinie Schulsozialarbeit finanzielle Mittel bereit. Diese können in Anspruch genommen werden, wenn die antragstellende Kommune einen Eigenanteil von mindestens 20% erbringt. Über die Förderrichtlinie und die Regelungen zur Antragstellung hat der Freistaat Sachsen festgelegt, dass mit der Antragstellung eine Priorisierung von Schulen einzureichen ist. Für die erste Antragstellung bedurfte es zudem eines mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmten regionalen Gesamtkonzeptes, um Fachlichkeit und Qualität abzusichern. Leipzig hat als Grundlage für die Priorisierung die Sozialindizierung gewählt.
Neben Schulsozialarbeit bestehen für Schulen weitere Möglichkeiten der Unterstützung, beispielsweise über:
– Sprach- und Integrationsmittler
– Inklusionsassistenten
– Schulassistent/-innen
– Projekte wie Start oder Teach First.
Sozialindikative Ressourcenverteilung Oberschulen 2018/19 für Schulsozialarbeit
Sozialindikative Ressourcenverteilung Grundschulen 2018/19 für Schulsozialarbeit
Sozialindikative Ressourcenverteilung Gymnasien 2018/19 für Schulsozialarbeit
Beitrag von Petra Elias