Inklusive Beschulung in der Regelschule – Wer kann unterstützen? Wer muss, was beantragen?

Frage

Ein Elternteil schreibt: Wie und wo kann ich Hilfe für mein Kind  her bekommen? Es soll jetzt in eine Leipziger Grundschule gehen und nicht in eine Förderschule. Für unserer Kind wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert.

Antwort:

Einen Inklusionsassistenten kann nur die Grundschule beim sächsischen Kultusministerium beantragen. Dort bewerben sich die Inklusionsassistenten und werden dann den Schulen zugeteilt. Es geht dabei aber nicht um die Förderung eines einzelnen Kindes.

Wenn ein Förderschulbesuch nicht gewollt ist, kann ein Schulbegleiter eine Alternative sein. Bei ausreichender Begründung wird der für das einzelne Kind gewährt, jedoch nicht immer für die volle Stundenzahl. Der Anspruch ergibt sich nach §§ 53, 54SGB XII. Der Antrag ist beim Sozialamt Leipzig zu stellen. M.E. kann der Antrag formlos gestellt werden.

Das Sozialamt stellt aber nur die finanziellen Mittel, die Person selbst suchen Sie aus. Verschiedene soziale Einrichtungen in Leipzig wie z.B. die Diakonie Leipzig oder der mobile Behindertendienst Leipzig beschäftigen Schulbegleiter und können Sie dazu beraten.

Wichtig ist auch die Absprache mit der aufnehmenden Schule, ob ein Schulbegleiter im Unterricht überhaupt möglich ist (die Klassen sind meist so schon voll und wenn mehrere Kinder einen Schulbegleiter haben, kann es schwierig werden).

Sollte ein Antrag abgelehnt werden, empfehle ich immer einen Einspruch. Sehr viele Eltern haben Ansprüche für Ihre Kinder erst im Einspruchsverfahren durchsetzen können.

Anmerkung der Redaktion – alle Fallbeispiel sind fiktiv.