Es ist entschieden, der Sohn von Julia Bemmann, wird auf eine Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung eingeschult.
Bei dem ersten Elternabend war eine meiner Fragen.: „Wie sieht es mit der Betreuung in den Ferien aus?„ Die Lehrerin musste sich schlau machen, da sie neu an der Schule arbeitet. Wir vereinbarten einen Rückruf. Dieser kam sehr schnell. Bei dem Anruf sagte mir die Lehrerin: „Wegen der Ferienbetreuung können Sie einen Antrag beim Sozialamt stellen. Wir betreuen in den Ferien nicht. Man teilte mir auch Gleich mit, dass ich mich an den Mobilen Behindertendienst oder an den Familien Entlastenden Dienst (FED) wenden kann.
Ich entschied mich für den Mobilen Behindertendienst und erhielt die Nummer von Frau Scholdra. Sie ist zuständig für die Ferienbetreuung.
Wir telefonierten miteinander. Sie sagte mir, dass ich den Antrag beim Sozialamt stellen soll und Sie mir Unterlagen zum Ausfüllen zukommen lässt.
Nun ging es zum Sozialamt. Dort stellte ich mit der Schulbescheinigung den Antrag. Die Unterlagen von Frau Scholdra sendete ich an sie zurück. Die Bewilligung hatte ich Gott sei Dank schnell. So waren die ersten Ferien abgesichert.
Das war meine persönliche Geschichte für die Ferienbetreuung.
In anderen Familien ist es schwieriger.
Einige Eltern gehen davon aus, dass ihr Kind ebenfalls in den Ferien betreut wird, wie es an den Regelschulen üblich ist. Erst auf Nachfrage durch die Eltern erfährt man, dass in den Schulen nicht betreut wird.
Da ist es meist zu spät, um für die ersten Ferien des Schuljahres einen Antrag zu stellen.
Wir mussten eine Platzbestätigung von Frau Scholdra abgeben, damit der Antrag bearbeitet wird. Der Grund dafür war, dass der FED weggebrochen ist. Frau Scholdra schaffte es, alle Kinder, die dort in Betreuung waren, für den Rest des Schuljahres aufzunehmen.
Jeder verlor mal irgendwann den Überblick, wie viele sich gemeldet haben, die wirklich einen Platz hatten. Deshalb wurde die Platzbestätigung eingeführt.
Mittlerweile kann man wieder einen Antrag ohne Platzbestätigung stellen.
Die Kinder werden nicht in ihrer regulären Schule betreut. Somit ist es für einige Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung schwierig. Da Sie nur in den Ferien aus ihrem gewohnten Umfeld genommen sind.
Viele Eltern erfahren nur auf Nachfrage, wie man an einem Ferienbetreuungsplatz für das Kind mit Behinderung gelangt. Es gibt nicht direkt eine Info aus den Förderschulen.
Jeder Schüler einer Förderschule für geistig Behinderte (GB-Schule) hat das Recht auf einen Betreuungsplatz. Doch wir haben ca. 150 Plätze. Das ist viel zu wenig, für die Anzahl der Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Der Platz muss jedes Jahr neu beantragt werden. Der zusätzliche Weg zum Sozialamt einmal im Jahr ist für manche Familien jedoch nicht realisierbar. Es ist nicht möglich, den Antrag über die Schule einzusenden. Der Bewilligungszeitraum ist immer nur ein Jahr. Was viel zu kurz ist.
Im Arbeitskreis Förderschulen haben wir uns das als Thema gewählt. Wir haben es geschafft, mit dem Sozialamt im ständigen Austausch zu stehen, um die Situation zum Thema Ferienbetreuung an Förderschulen für geistig Behinderte zu verbessern.