Am 13.02.2020 wurde der Landeselternrat vom SMK darauf hingewiesen, dass zum 01.03.2020 das Masernschutzgesetz in Kraft tritt. In diesem Zusammenhang sind die Schulen, ebenso wie KiTas und der Hort, verpflichtet, den Impfstatus der Kinder, Angestellten etc. zu erfassen. Dies wurde mit dem beiliegenden Schreiben den Schulleitern auch so mitgeteilt. Zudem sollen sie über das zuständige LaSuB beispielhafte Impfausweisbilder erhalten, um den Impfstatus beurteilen zu können. Sollten Schüler nicht gegen Masern geimpft sein bzw. es sich nicht eindeutig aus dem Impfausweis ergeben, werden die Fälle an das Gesundheitsamt weitergemeldet und diese haben es dann zu beurteilen.
Vor dem Hintergrund, dass hier einiges an zusätzlicher Arbeit auf unsere Schulen zukommt, möchten wir darum bitten, die Informationen allen Eltern weiterzugeben und um eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Einrichtungen zu bitten.
LandesElternRat Sachsen
Geschäftsstelle:
Hoyerswerdaer Str. 1, 01099 Dresden
Postanschrift:
Postfach 10 09 10, 01079 Dresden
Tel. 0351 56469920
Landeselternrat@smk.sachsen.de
WEB http://www.ler-sachsen.de/