Das Sozialministerium hat zwischenzeitlich seine FAQ ergänzt.
„Menschen mit Behinderungen und diejenigen Personen mit entsprechenden gesundheitlichen Gründen müssen nur dann eine Nase-Mund-Abdeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind. Die Vorlage des Schwerbehindertenausweises bzw. eine entsprechende ärztliche Bescheinigung genügt hier als Nachweis. Verstöße sind nicht bußgeldbewehrt.“