aus gegebenen Anlass möchten wir in Bezug auf das aktuell stattfindende Auswahlverfahren zur Speisenversorgung an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig Ihnen Folgendes mitteilen:
Wie bereits mit E-Mail vom 05.05.2020 mitgeteilt, muss an dem Abgabetermin der Bewertungsunterlagen am 14.05.2020 aus vergaberechtlichen sowie aus organisatorischen Gründen festgehalten werden um einen Leistungsbeginn zum 31.08.2020 zu gewährleisten.
Im Zusammenhang mit der bestehenden Erforderlichkeit der Herbeiführung von Schulkonferenzbeschlüssen zu o. g. Verfahren unter den aktuellen Regelungen im Sinne des Infektionsschutzes an Schulen infolge der Corona-Pandemie erfolgte Rücksprache mit dem Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Seitens des SMK wurde diesbezüglich wie folgt Stellung genommen, Auszug E-Mail vom 08.05.2020, SMK:
„Durch die Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften (Vollzug Infektionsschutzgesetz, Allgemeinverfügung vom 1. Mai 2020) zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus kann eine Beschlussfassung innerhalb der schulrechtlichen Gremien nicht in der gewohnten Präenzform stattfinden, soweit die geltende Hygiene, insbesondere Abstandsregelungen, nicht eingehalten werden kann.
Nicht ausdrücklich untersagt sind Konferenzen unter Wahrung der Anforderungen des Datenschutzes, die in elektronischer Form stattfinden (Video- oder Telefonkonferenzen).
Die Teilnahme an der elektronischen Konferenz steht in diesem Fall der Anwesenheit gleich, soweit alle Beteiligten mit dieser Form der Abhaltung der Konferenz einverstanden sind und die Beschlussfassung auf diesem Weg akzeptieren.
Damit verbunden ist jedoch keine generelle Rechtspflicht für das SMK oder für Schulträger, diese Technik bereitzustellen oder deren Kosten zu tragen.“
D. h., unter Gewährleistung der aktuell geltenden hygienerechtlichen Erfordernisse, insbesondere unter Einhaltung der Abstandsregelungen, ist die Durchführung von Schulkonferenzen möglich.
Unter diesem Aspekt weisen wir Sie daher erneut auf die Wahrnahme der Beteiligungsrechte Ihrer Schule im Zusammenhang mit dem aktuellen Vergabeverfahren hin.
Für den Fall das seitens Ihrer Schule bis zum 14.05.2020, 24.00 Uhr keine Rückmeldung vorliegt, gehen wird davon aus, das Ihre Schule auf Ihr Beteiligungsrecht verzichtet. Um dennoch eine Speisenversorgung zum Schuljahr 2020/2021 an Ihrer Schule zu gewährleisten, erfolgt dann die Zuweisung eines Versorgungsunternehmens von Amtswegen. Über den konkreten Ablauf der Zuweisung werden Sie zeitnah informiert.
Schulen welche bis zum 14.05.2020, 24.00 Uhr Ihre Bewertungsunterlagen eingereicht haben, erhalten den ermittelten (höchste Punktzahl) Bieter/Unternehmen zugeordnet.
Für eventuelle Nachfragen bzw. weitere Anliegen stehen Ihnen weiterhin folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Herr Melzian, Tel. 123 1298, jonas.melzian@leipzig.de
Frau Sieber, Tel. 123 1262, cindy.sieber@leipzig.de
Frau Röder, Tel. 123 1313, ina.roeder@leipzig.de
Zur Zeitschiene
- Am 10.03. lagen den Schulleitern alle Informationen zur Ausschreibung der Schulessen vor.
- Am 14.04. Wurde das Bewertungstool an die Schulleitungen gegeben.
- Bis zum 14.05. sollten die Schulkonferenzen stattgefunden haben und die Wünsche abgegeben werden. Eine Verlängerung dieser Frist ist wegen der strengen Vergabeverfahren im öffentlichen Vergaberecht nicht möglich.
- Bis zum 27.05. soll eine Information an die Essensanbieter gehen, wer welche Ausschreibung gewonnen hat.
- Bis zum 03.06. sollen die Schulen die im Losverfahren sind, informiert werden, welcher Essensanbieter zugeordnet wird.