Neue Hygieneregeln: Mittagessen in der Schule

„Mit Erlass der Allgemeinverfügung, Gültigkeit ab 04.05.2020, wurden mit Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus – vom 04.05.2020 seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt weitere Regelungen zur Speisenversorgung in Schulen getroffen (Auszug):

II. Besondere Regelungen

Folgende besondere Regelungen werden getroffen:

1. Hygieneregeln im Zusammenhang mit der Abgabe und Lieferung mitnahmefähiger Speisen/Lebensmittel (u.a. kalte, warme Speisen, Getränke, Eis) sowie dem Betrieb von Personalrestaurants, Kantinen und Schul- und Kitaspeisungen:

·        Personalrestaurants, Kantinen und Schul- und Kitaspeisungen können unter der Bedingung, dass ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist, betrieben werden. Maximal 4 Personen sind pro Tisch zulässig; Sitz- und Stehplätze sind so zu gestalten, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist. Besteck ist einzeln über das Servicepersonal auszureichen. Tablett- und Geschirrentnahmestellen sind vor Niesen und Husten durch Kunden zu schützen. Die Entnahme von Speisen in Selbstbedienung ist nicht zulässig.

Zu den Regelungen zur Speisenversorgung ab dem 06.05.2020 laut E-Mail vom 30.04.2020 werden daher folgende zusätzliche Regularien für die Schulen getroffen:

1.) Besteckausgabe

Die Besteckausgabe an die SchülerInnen erfolgt ausschließlich durch das Servicepersonal. Alle Besteckbehältnisse/Serviettenhalter aus dem Selbstentnahmebereich (Speiseraum, Ausgabetresen o. ä.) werden entfernt. Die Rückgabe des Schmutzgeschirrs erfolgt in der üblichen Art und Weise.

2.) Selbstentnahme von Geschirr

Die Ausgabe von benötigten Geschirrteilen erfolgt durch das Servicepersonal. Dies betrifft auch die Ausgabe von Trinkbechern an die SchülerInnen im Rahmen der Nutzung von Trinkbrunnen. Es erfolgt keine Bereitstellung von Kannen mit Trinkwasser auf den Tischen im Speiseraum. Auf verlangen durch die SchülerInnen erfolgt die Ausgabe von Trinkwasser im Becher an den/die jeweiligen Schüler/Schülerin durch das Servicepersonal.

Die Verwendung von Tabletts wird untersagt. Ausnahme sind die Tabletts welche im Rahmen der Geschirrrückgabe in den entsprechenden Rückgabewagen verwendet werden.

3.) Selbstentnahme von Speisen

Die Selbstbedienung von SchülerInnen an Salattheken und Buffettheken (Free Flow) ist vorerst nicht gestattet. Die Ausgabe von Salaten/Desserts erfolgt in vorportionierten Schüsseln. Schulen mit dem Ausgabesystem „Free Flow“ werden vorerst auf Tellerausgabe am Ausgabefenster umgestellt.

Die Versorgungsunternehmen sind zu den o. g. Maßnahmen entsprechend informiert.“