Frei bewegliche Ferientage – wer legt diese fest?

Die Festlegung der beweglichen Ferientage, sofern sie nicht bereits durch das SMK als feste Ferien festgelegt wurden, erfolgt gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 3 Lehrerkonferenzverordnung (LKonfVO) durch die Gesamtlehrerkonferenz und bedarf nicht der Zustimmung durch die Schulkonferenz.

Die Anzahl der frei beweglichen Ferientage werden je Schuljahr vom SMK festgelegt und veröffentlicht. An einem oder mehreren dieser Tage können Schulen sogenannte pädagogische Tage, in der Regel Fortbildungen für die Lehrkräfte der Schule, durchführen. Auch darüber entscheidet gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 4e LKonfVO die Gesamtlehrerkonferenz ohne spätere Zustimmung durch die Schulkonferenz.