Landesamt für Schule und Bildung Leipzig

Schulpsychologie in Leipzig

Anfragen hinsichtlich der Bearbeitungsdauer von Anträgen an die Schulpsychologen haben den KER erreicht. Die Vorsitzende Nancy Hochstein möchten auf der Seite des Kreielternrates die Eltern dazu informieren. Die Beantwortung erfolgte durch das LANDESAMT FÜR SCHULE UND BILDUNG, Leiter der Abteilung Qualitätssicherung, Jan Balland:

  • Haben die Schulpsychologen während der Schulschließungen die Bearbeitung der Anträge fortgesetzt?

Schulpsychologen haben während der Schulschließungen die Bearbeitung der Anträge eingeschränkt fortgesetzt.

  • Waren die Schulpsychologen im Amt oder wurden dieses auch ins Home-Office geschickt? Wenn ja, wie konnte die Antragsbearbeitung dort noch erfolgen? Inwieweit konnten die Schulpsychologen in den Schulen tätig werden?

Aufgrund der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen und der darauf gerichteten rechtlichen Vorgaben waren die Schulpsychologen während der Schulschließungen im Homeoffice tätig. Die Diensttelefone sind ins Homeoffice umgeleitet worden, so dass die Schulpsychologen telefonisch erreichbar waren (und auf diese Weise Beratungen durchführen konnten)

  • Wie viele Anträge sind seit September 2020 eingegangen und konnten auch im Schuljahr 2020/21 bearbeitet werden?

Eine sich auf die Stadt Leipzig beziehende statistische Erhebung hinsichtlich der Anzahl der eingegangenen bzw. der bearbeiteten Anträge existiert nicht.   

  • Mit welchem Überhang an Anträgen ist das neue Schuljahr gestartet?

Die schulpsychologische Beratung ist eine fortlaufende Tätigkeit und orientiert sich – jenseits bestimmter Diagnostikverfahren – nicht an Schuljahren.

  • Welche Bearbeitungszeiten muss man aktuell einplanen?

Die Bearbeitungszeit ist von dem Ausmaß und der Komplexität des einzelnen Falls abhängig. Sofern Sie mit Ihrer Frage auf die Wartezeit für einen Beratungstermin abstellen möchten, gilt: Die Termine werden nach der jeweiligen Dringlichkeit vergeben. Diese schätzt der Schulpsychologe auf Grundlage der Angaben im Antragsformular oder des im Rahmen des telefonischen Erstkontakts gewonnenen Eindrucks ein. Eine Angabe nach Tagen oder Wochen ist daher pauschal nicht möglich.

  • Gibt es weitere Informationen hierzu, die den Eltern mitzuteilen sind?

Der Beratungsbedarf hat sich im Verlauf der Corona-Pandemie erhöht. Die Schulpsychologen sind äußerst engagiert und bestrebt, auch diesem Bedarf gerecht zu werden. Verlängerte Wartezeiten können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Wir danken für die Beantwortung der Fragen

 

Beitrag zusammengestellt von Petra Elias