„An 17 Grundschulen im Freistaat wird künftig im Rahmen einer Pilotphase der Verzicht auf sonderpädagogische Diagnostik in den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung vor der Einschulung oder in Klassenstufe 1 erprobt. Die Pilotphase ist Bestandteil der neuen Regelungen des Sächsischen Schulgesetzes.“
Quelle: Medienservice Sachsen
Zeitschiene gemäß §64 Absatz 8 SächsSchulG
- Die Anhörung durch den Landesbildungsrat ist erfolgt
- 15 Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft, 2 Grundschulen in freier Trägerschaft wurden aus 26 Bewerbungen als geeignet ausgewählt.
- Zeitraum der Dokumentation ist der 05/2018 bis 31.05.2021
- Dokumentation durch das Institut für regionale Innovation und Sozialforschung e. V.
Beitrag von Petra Elias