Ergänzung der Vorlagen für Wahlprotokolle vom Elternsprecher einer Klasse bis zum Stadtelternrat (DSGVO)

Im Frühjahr haben wir beim sächsischen Datenschutzbeauftragten und beim Landeselternrat bezüglich der Formulierungen auf den Adresslisten zum Elternabend im neuem Schuljahr nachgefragt. Nach Auffassung des sächsischen Datenschutzbeauftragten stellt eine Adressliste mit Kontaktdaten von Eltern innerhalb einer Klasse oder einer Schule kein Erheben im Sinne einer „finalen, zielgerichteten Beschaffen“ von Daten zur digitalen Verarbeitung dar.

Die Erhebung der Daten durch den Elternsprecher einer Klasse ist für die Elternarbeit notwendig wie in  Art. 6 DSGVO und Art. 13 DSGVO beschrieben. So auch die Erhebung der Daten des Elternrates durch den Elternsprecher der Schule.

Wir möchten euch bitten, dass bei der Abfrage der Kontaktdaten zum Elternabend wirklich jedes Elternteil sein schriftliches Einverständnis gibt. Eltern sind stets sorge-berechtigte mindestens eines Kindes in der Klasse.

Für folgende Formulierungsvorschläge übernehmen wir keine Haftung.

Formulierungsvorschlag Klassenrat:

Vorlage Adresslist für den Elternabend

„Die gesetzlichen Vorschriften des § 50 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung  vom 26. April 2018 gestatten eine Erfassung und Nutzung von Daten im Sinne des Art. 6 und Art. 13 DSGVO. Die Kontaktdaten (Name, Vorname, Name des Kindes, Telefonnummer, E-Mailadresse) werden für Elternarbeit in der Klasse erhoben und ausgetauscht. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des betroffenen Person gestattet. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.“

Formulierungsvorschlag Elternrat Schule:

Vorlage Adressliste für den Elternrat der Schule

„Für die Arbeit  im Elternrat der Schule gelten die gesetzlichen Vorschriften aus § 50 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2018 und der daraus  angewiesenen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Mitwirkung der Eltern in den Schulen im Freistaat Sachsen (Elternmitwirkungsverordnung – EMVO) und gestatten eine Erfassung und Nutzung von Daten im Sinne des Art. 6 und Art. 13 DSGVO. Die Erfassung von personenbezogenen Daten stellt sicher, dass die Wählbarkeit eines Kandidaten in ein Mandat zweifelsfrei festgestellt werden kann. Die Kontaktdaten (Name, Vorname, Name des Kindes, Telefonnummer, E-Mailadresse) werden für Elternarbeit in der Schule erhoben und im Elternrat ausgetauscht. Die Genehmigung erlischt mit der Niederlegung des Mandates.

 

Beitrag von Petra Elias