Freistellungen – was ist zu beachten?

Entsprechend der Schulbesuchsordnung muss der Antrag auf Beurlaubung rechtzeitig schriftlich beim Klassenlehrer (für bis zu zwei Tage) oder bei der Schulleitung (für mehr als zwei Tage) eingereicht werden. Der Begriff „rechtzeitig“ ist hier nicht näher definiert. Der damit verbundene Zeitraum hängt damit sicherlich stark vom Einzelfall ab.

Der versäumte Unterricht muss dabei in der Regel nachgeholt werden.

Mögliche Beurlaubungsgründe sind:

  • wichtige familiäre Gründe und Anlässe,
  • die Teilnahme am internationalen Schüleraustausch,
  • die Teilnahme an wissenschaftlichen Wettbewerben,
  • die aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen,
  • Heilkuren,
  • religiöse Anlässe.