Ein Fall einer anderen Mutti beschäftigte uns die Tage im Kreiselternrat. Das betreffende Kind ist, beispielsweise an Diabetes erkrankt und benötigt in der Schule medizinische Versorgung, da es diese nicht alleine bewältigen kann.
Ein Problem dabei ist, das die Lehrer und Pädagogen der Schule weder den Blutzucker des Kindes bestimmen noch Insulin spritzen dürfen. Dazu fehlt Ihnen sowohl die fachliche Ausbildung als auch die Erlaubnis.
Es ist ja auch nicht deren Aufgabe.
Was kann ich als Elternteil tun, um den Pflegedienst zu erhalten?
Es bleibt an sich nur übrig, einen mobilen Pflegedienst für die Versorgung des Kindes dazu heran zu ziehen.
Wie hole ich den Pflegedienst in die Schule?
Ich benötige hierfür eine Verordnung für häusliche Pflege, welche genau regelt, was der Pflegedienst machen soll. Es muss auch darauf vermerkt werden, das der Einsatzort die Schule des Kindes ist.
Diese Verordnung stellt ein Kinderarzt oder der behandelnde Facharzt aus. Eine Erste Verordnung geht immer 14 Tage. Danach kann diese beliebig verlängert werden. Bei einer Dauerverordnung macht es Sinn, diese Jahresweise auszustellen.
Mit solch einer Verordnung muss man nun als Eltern einen Pflegedienst finden, welcher die Versorgung des Kindes übernehmen kann. Leider übernimmt nicht jeder Pflegedienst die Arbeit an Kindern. Helfen kann hier eine Nachfrage bei der Krankenkasse. Diese haben lange Listen mit Pflegediensten.
Wenn ein Pflegedienst gefunden wurde muss an sich nur noch die Zeit und der Einsatzort mit der Schule abgesprochen werden.