E I N L A D U N G
zur 2. Vollversammlung im Schuljahr 2018/19
Wahl der stellv. Mitglieder in den Landeselternrat
Podiumsdiskussion
Sehr geehrter Elternsprecher der Schule,
sehr geehrtes Mitglied im Stadtelternrat,
wir, der Vorstand des Stadtelternrates, laden Sie herzlich zu unserer Vollversammlung im Schuljahr 2018/2019 ein.
PDF Einladung Vollversammlung zum Ausdrucken
Termin: Mittwoch, 06.03.2019
Anmeldung: 17:45
Beginn: 18.00 – 20:00 Uhr
Ort: Schule an der Bernhard-Göring-Straße, Bernhard-Göring-Str.107,
04275 Leipzig
Gäste: Geladen werden die kommunalen bildungspolitischen Sprecher der verschiedenen Parteien zu einer Diskussionsrunde. Im Podium sitzen:
Naomi-Pia Witte (Stadtratsfraktion Die Freibeuter)
Katharina Krefft (Bündnes 90 Die Grünen)
Margitta Hollick (Die LINKE)
Ute Köhler-Siegel (SPD)
Silvia Füßl (CDU)
Anreise: Sie erreichen die Schule mit den Linien 9, 10, und 11, sowie mit den Bussen 60 und 74
Tagesordnung:
17:45 Ausgabe der Wahlkarten
18:00 Begrüßung
18:15 Wahl des Mitglieder Landeselternrat (siehe weiter unten)
Anträge an die Vollversammlung (bis 18:45)
19:00 Podiumsdiskussion
20:00 Ende der Veranstaltung
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
Änderungen zur Tagesordnung können sich per Antrag am Tag selbst ergeben.
Die Vollversammlung ist bis 18:45 Uhr SER-intern, anschließend begrüßen wir die geladen bildungspolitischen Sprecher.
Anmeldung zur Vollversammlung
Eine Anmeldung per Mail ist möglich. Bitte melden Sie sich bis spätestens Freitag, den 01.03.2019 direkt unter anmeldung@ker-leipzig.de an.
Bitte geben Sie Ihren Namen, den Namen Ihrer Schule, sowie Ihre Position innerhalb des Schulelternrates an.
Wahl der Mitglieder und Stellvertreter in den Landeselternrat
Gewählt werden nach Elternmitwirkungsverordnung (EMVO) § 21:
Stellvertreter der Grundschulen,
Stellvertreter der Oberschulen,
Stellvertreter der Gymnasien,
Stellvertreter der Förderschulen
Stellvertreter der Schulen in freier Trägerschaft,
Mitglied und Stellvertreter der Berufsschulen
Der Landeselternrat ist das höchste Gremium der Elternmitwirkung in Sachsen. Er arbeitet ehrenamtlich und überparteilich unter dem Motto „Eltern für Eltern“. Angestrebt werden beste Erziehung und Bildung für alle Kinder. Aus jedem Kreis und Stadtkreis werden jeweils Vertreter der Schulformen Grundschule, Förderschule, Oberschule, Gymnasium, Freie Schule und Berufsschule gewählt.
Kriterium: Man muss ein unter 18jähriges Kind bis Ende 2020 in dieser Schulart haben, für welche man sich zur Wahl stellt. (siehe EMVO § 21)
Für Ihre Anträge zur Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das höchste Organ des StadtElternRates. Er kann die Themen bestimmen, mit denen sich der Vorstand zu beschäftigen hat. Bitte reichen Sie Ihren Antrag an die Vollversammlung bis zum 15.02.19 per Mail an info@ser-leipzig.de ein. Der Antrag bedarf keiner Form, sollte jedoch gut begründet sein, damit andere Elternvertreter Ihrem Antrag folgen können.
Zu dieser Vollversammlung können jeweils mehrere Elternvertreter pro Schule teilnehmen. Wir bitten jedoch nicht mehr als fünf Elternvertreter zu entsenden, damit der Veranstaltungsraum Platz für alle hat. Für eine Abstimmung über einen Antrag ist jedoch pro Schule nur ein Elternvertreter oder eine Elternvertreterin abstimmungsberechtigt. Die Ausgabe der Stimmkarte erfolgt beim Eintrag in die zur Vollversammlung am Einlass ausgelegten Listen.
Der Vorstand bedankt sich im Voraus für Interesse. Wir sehen einem interessanten Abend entgegen.
Mit den besten Grüßen
Petra Elias
Vorsitzende des Stadtelternrates