Der Schulkonferenzen aller Schulen in Leipzig
Auszug aus dem
Schulgesetz für den Freistaat Sachsen
vom 18.02.17
(3) Der Schulkonferenz gehören in der Regel an:
- der Schulleiter als Vorsitzender ohne Stimmrecht;
- vier Vertreter der Lehrer;
- der Vorsitzende des Elternrats als stellvertretender Vorsitzender und drei weitere Vertreter der Eltern;
- der Schülersprecher und drei weitere Vertreter der Schüler, die mindestens der Klassenstufe 7 angehören müssen.
(6) Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Eine Sitzung ist unverzüglich einzuberufen, wenn dies mindestens ein Viertel ihrer Mitglieder unter Angabe der Verhandlungsgegenstände beantragt.