Abgabe der Stellungsnahmen der Schulkonferenzen zum Schulnetzplan

Wann

03.02.17    
Ganztägig

Veranstaltungstyp

Der Schulkonferenzen aller Schulen in Leipzig

Auszug aus dem

Schulgesetz für den Freistaat Sachsen

vom 18.02.17

(3) Der Schulkonferenz gehören in der Regel an:

  1. der Schulleiter als Vorsitzender ohne Stimmrecht;
  2. vier Vertreter der Lehrer;
  3. der Vorsitzende des Elternrats als stellvertretender Vorsitzender und drei weitere Vertreter der Eltern;
  4. der Schülersprecher und drei weitere Vertreter der Schüler, die mindestens der Klassenstufe 7 angehören müssen.

(6) Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Eine Sitzung ist unverzüglich einzuberufen, wenn dies mindestens ein Viertel ihrer Mitglieder unter Angabe der Verhandlungsgegenstände beantragt.