Quelle: www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/schulen-und-bildung/schulen/grundschulen/anmeldung-der-schulanfaenger/
Jedes schulpflichtig werdende Kind erhält vor der Schulanmeldung einen Informationsbrief von der Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung. Der Informationsbrief benennt die für das Wohngebiet und das Schuljahr zuständige Schule, an der das Kind persönlich durch die Sorgeberechtigten angemeldet werden muss und beinhaltet weitere Informationen zum Thema Schulanmeldung. Der Informationsbrief wird voraussichtlich im Juli 2019 durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung an alle schulpflichtigen Kinder versandt.
In welchem Alter muss mein Kind an der Grundschule angemeldet werden?
Alle Kinder, die bis zum 30.06.2021 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2014 bis 30.06.2015), sind in der für das Wohngebiet zuständigen Grundschule durch die Eltern/Sorgeberechtigten persönlich anzumelden.
Kinder, die bis zum 30.09.2021 das sechste Lebensjahr vollenden, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Mit der Schulanmeldung werden diese Kinder schulpflichtig.
Termine für die Schulanmeldung
Folgende Termine stehen für die Anmeldung des Kindes an der für die Wohnanschrift zuständigen Grundschule zur Verfügung:
- Dienstag, der 08.09.2020 von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
- Donnerstag, der 10.09.2020 von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag, der 15.09.2020 von 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Eltern, deren Kinder nach dem 30.09.2021 das sechste Lebensjahr vollenden, können bis zum 28.02. des folgenden Kalenderjahres einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen.