Schulwegsicherheit ist dem Stadtelternrat wichtig. Daher freut es uns, das:
„… Zukünftig sollen Gemeinden eine 30er-Zone vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen leichter ausweisen können, auch wenn diese an Hauptstraßen liegen. …
Radelnde Eltern
Bislang mussten radelnde Eltern, die kleine Kinder begleiten, auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren, während die Kinder mit ihrem Rad den Fußweg nutzen durften. Dies ändert sich ab 2017. Eine längst überfällige Entscheidung, wie der VCD betont. „Es war völlig realitätsfremd, dass Kleinkinder und Eltern voneinander getrennte Wege nutzen mussten“, sagt Smetanin.“
Quelle: LVZ vom 9. 12.2016