Sehr gut gemacht, Peggy Grezlak!
„ LVZ | Artikel veröffentlicht: 19. Januar 2017 17:07 Uhr
Momentan darf die Leipziger Fahrbibliothek nicht mehr an der Grundschule in Connewitz Halt machen. Die Ausnahmegenehmigung fürs Halteverbot in der Feuerwehrzufahrt fehlt. Das soll sich nach den Winterferien wieder ändern.
Die Fahrbibliothek der Leipziger Stadtbibliothek ist eine bequeme Angelegenheit. Mit einem breiten Medienangebot beladen, fährt der blaue Bus regelmäßig bestimmte Adressen an – darunter auch Kindergärten und Schulen. Doch die kleinen Leseratten der Connewitzer Grundschule schauen seit Jahresanfang statt in Bücher in die Röhre. Ihre Haltestelle wurde vom Fahrplan gestrichen.
Die Gründe dafür liegen direkt auf der Straße, in der sogenannten Feuerwehranfahrtszone, in der der Bus bislang stoppte. „Rechtlich gesehen ist jegliches Halten und Parken in Feuerwehranfahrtszonen unzulässig. Als Übergangslösung wurde für die Fahrbibliothek in der Zwenkauer Straße ein temporäres Halteverbot angeordnet“, erklärt Ordnungsamtsleiter Helmut Loris auf Nachfrage von LVZ.de. Diese Anordnung sei nun ausgelaufen.
Ausnahmegenehmigung für die Fahrbibliothek
An der Lösung des Problems wird bereits gearbeitet. „Nach Bekanntwerden des Vorgangs wurde durch das Ordnungsamt in Abstimmung mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt und der Branddirektion die Möglichkeit gefunden, die Fahrbibliothek im Halteverbot der Feuerwehrzufahrt unter der Maßgabe parken zu lassen, dass das Fahrzeug bei einem Feuerwehreinsatz sofort weggefahren wird“, erläutert Loris. Die dafür notwendige Ausnahmegenehmigung werde erstellt, sobald der diesbezügliche Antrag eingereicht ist.
„Wir gehen davon aus, dass wir im Februar nach den Schulferien wieder in gewohnter Weise dort halten können“, kündigt Heike Scholl von der Leipziger Stadtbibliothek an. „Für uns als Bibliothek ist das ein wichtiger Standort, weil sehr viele Kinder diese Schule besuchen.“
Falschparker fordern gleiches Recht für alle
Im Vorfeld rieben sich nach Angaben des Ordnungsamtes mehrere Eltern an der privilegierten Parksituation der Fahrbibliothek, nachdem die Beamten sie im Rahmen sogenannter Schwerpunktkontrollen ins Visier nahm. „Dabei wurde festgestellt, dass zahlreiche Eltern durch Verkehrsverstöße Gefährdungssituationen und Beeinträchtigungen des sonstigen Verkehrs provozieren. So wurde unter anderem häufig in der Aufstellzone der Feuerwehr gehalten oder geparkt“, sagt Loris. Mit einer Anzeige in der Tasche kam deshalb schnell die Forderung nach „gleichem Recht für alle“ auf. Die Ausnahmegenehmigung gilt jedoch auch in Zukunft nur für den blauen Bus.
Von André Pitz“