Das SMK und ihre Sicht von Stärkung der Schulkonferenz und Gleichstellung der Partner an Schule

So war es bisher: „Der Schulkonferenz gehören in der Regel der Schulleiter als Vorsitzender ohne Stimmrecht und vier Vertreter der Lehrer, der Vorsitzende des Elternrats als stellvertretender Vorsitzender und drei weitere Elternvertreter sowie der Schülersprecher und drei weitere Schülervertreter ab Klassenstufe 7 an. Damit ist die Schulkonferenz paritätisch besetzt (Drittelparität).“ Quelle: SMK

Jetzt hat sich diese Beteiligung um eine Partei erweitert, siehe SÄCHSiches SCHULGesetz und SCHULKONFerenzVerOrdnung:

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4192-SchulG#p43

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2870-Schulkonferenzverordnung#p1

So sieht das SMK, nach dem „Neuen“ Schulgesetzes, ihre Position in der Schulkonferenz.

Gleichstellung?

Stärkung der Partner an Schule?

Was war das noch mal?

Der Schulträger darf per Bevollmächtigung mit vier Mandaten abstimmen. Lehrer, Eltern und Schüler aber nur wenn selbst physisch anwesend. Siehe Beispielrechnung im Dokument. Dieses Dokument wurde entfernt, da es vom Verfasser falsch erstellt wurde und vom SMK korrigiert wurde. Die Fakten bleiben trotzdem.

Kommentar eines Anwaltes: „…das dieser Passus im Schulgesetz (sächs. SchulG) und in der Schulkonferenzverordnung (SchulkonfVO) einerseits gegen den verankerten Grundsatz der Teilnahmepflicht und der persönlichen Anwesenheit verstößt und zum anderen zu einer Ungleichbehandlung (Art 3 GG) von Vertretern Eltern / Lehrer / Schüler im Vergleich zu den Entsandten des Schulträgers führt, da diese sodann auch in Abwesenheit ihr Stimmrecht ausüben können. Eine Bevollmächtigung von Elternvertretern ist ja nicht zugelassen und die Stimme geht verloren bei nicht persönlicher Anwesenheit.

Auch nach Art. 3 Grundgesetz ist zwar eine Ungleichbehandlung möglich, jedoch setzt diese einen sachlichen Grund vorraus. Einen solchen sehe ich jedoch nicht, da auch Vertretern des Schulträgers eine persönliche Teilnahme wie auch den Eltern/ Lehrern/ Schülern zu zumuten ist. Wo soll der sachliche Grund liegen ? Arbeitsbelastung / Zeit/ Anfahrtsweg ? das trifft auch alle anderen Vertreter zu. …“

Da werden sich noch einige Richter ‚mit beschäftigen müssen!

Meine persönliche Empfehlung, an alle Schulkonferenzteilnehmer: Abstimmungen die in der aktuellen Form vollzogen werden sollen – Unbedingt widersprechen! Wenn Sie nicht den Vorstellungen Aller Teilnehmer entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Müller