Wer bestimmt, was Kinder lernen?

Jedes Jahr kann man darauf warten. Ob Pisa-Ergebnisse oder Bertelsmann-Stiftung-Studie, kurz darauf kommt es durch die Presse, das neue Fach oder Lernbereich der unbedingt mit in den Kanon der Unterrichtsfächer aufgenommen gehört. Entweder mehr früher wissen oder Grundlegendes länger lernen. Da gab es schon mal den Benimm-Unterricht, der Programmierkurs BASIC, den Mundartunterricht oder Technik (Wie bediene ich einen Videorecorder?). Die Schüler selbst haben sich sogar einen Lernbereich „Steuererklärung“ gewünscht.

Egal wie jetzt jeder zu diesen Vorschlägen steht. Eines sollten wir nicht aus den Augen verlieren. Schule soll auf den Abschluss vorbereiten. Dazu werden tägliche Übungen, Tests, Klassenarbeiten, Klausuren, Prüfungen und so weiter geschrieben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Lehrer und Eltern wissen, wo sich der Schüler mit seinem Leistungsvermögen innerhalb der Vorgaben befindet.

Alle diese Tests müssen fair und nachvollziehbar sein. Dies setzt weiter voraus: „Die Schule darf die Kinder nicht indoktrinieren, nicht ein bestimmtes Verhalten befürworten oder ablehnen. Der Unterricht muss offen sein für unterschiedliche Wertungen. Zum anderen muss die Schule den Eltern die Möglichkeit geben, auf das zu reagieren, was ihre Kinder dort lernen.

Deshalb haben sie einen Anspruch darauf, dass die Schule sie rechtzeitig und umfassend informiert, über Inhalt und didaktischen Weg. Auch wenn Eltern und Schule sich gegenseitig nichts vorschreiben können, sollen sie sich abstimmen, auf Kritik und Probleme hören, Erfahrungen und Fragen in Elternversammlungen diskutieren. Das entschied das Bundesverfassungsgericht 1977 im Fall der Fünftklässlerin, und diese Grundsätze gelten bis heute.

Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes, der die Erziehung der Kinder als „das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ bezeichnet. Der Artikel bestimmt aber auch: „Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ In Artikel 7 heißt es: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“ Erziehungsrecht der Eltern und Erziehungsauftrag des Staates – sie stehen gleichberechtigt nebeneinander.“

Quelle: FAZ Aktualisiert am NDR

Diesen Dialog führen Eltern miteinander über die Elternräte mit dem Land Sachsen und dem Bund.

Meine ganz persönliche Meinung.

Beitrag von Petra Elias vom 2.08.2017