Das Amt für Gebäudemanagement stellt den Hausmeistern der Schulen Informationen bereit, wen sie ansprechen können. Im Falle von Urlaub oder Krankheit vertreten sich die Kollegen gegenseitig. Die Liste liegt dem Stadtelternrat vor und jeder Elternvertreter kann über die Arbeitskreisleiter die Zuständigkeiten für seine Schule erfahren.
Beitrag von Petra Elias