„In der AG Elternmitwirkung/Kinder- und Jugendbeteiligung blickt die Stadtverwaltung gemeinsam mit allen Beteiligten der Arbeitsgruppe auf geplante Bauvorhaben von Schulen. Mit dabei sind Vertretern von Schüler und Elternräten, Vereinen der Jugendhilfe, Quartiersmanagements und Beteiligungsinteressengemeinschaften.
Dabei müssen die Beteiligten in Abhängigkeit der Rahmenbedingungen zu einzelnen Perioden eines Bauprojektes bzw. zu einzelnen Leistungsphasen des Bauvorhabens gemeinsam beraten, ob eine gelingende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen möglich ist bzw. möglich wäre.
Nicht alle Baumaßnahmen bzw. deren Leistungsphasen sind für Beteiligungsvorhaben von Kindern und Jugendlichen geeignet.
Ziel der Arbeitsgruppe ist es, u.a. zukünftige Bauvorhaben unter dem Aspekt der Phase „Null“ bzw. der Phasen 1 bis 3 zu prüfen und in Abhängigkeit der Rahmenbedingungen und vorhandenen Ressourcen gemeinsam zu beraten, ob und welche Beteiligungsprozesse möglich sind.
Bei Vorhaben, die sich bereits in der Leistungsphase 4 bis 7 befinden, wird von einer Beteiligung abgeraten, da kein Entscheidungsspielraum vorhanden ist.
Gern möchte ich Ihnen zu näheren Information die Handreichung zur Kinder- und Jugendbeteiligung bei Schulbaumaßnahmen in der Anlage übermitteln.
Hier werden die einzelnen Phasen, an der sich Baumaßnahmen im Schulkontext orientieren, in Kurzform aufgelistet.
Weiterhin gibt Ihnen die Handreichung einen Überblick, zu exemplarischen Beteiligungsmethoden und zu Akteuren, die an der Planung und den Bau von Schulgebäuden beteiligt sind.“
Handreichung zur Kinder- und Jugendbeteiligung bei Schulbaumaßnahmen
Broschüre für die Kinder- und Jugendbeteiligung bei Schulbaumaßnahmen
Informationsvorlage ist die VI-DS-01847
Beitrag von Petra Elias