Einbringungsregelung in die Gesamtqualifikation für die Allgemeine Hochschulreife

Für Aufregung sorgte in den letzten Tagen die Diskussion um die Kurswahl in den Klassenstufen 11 und 12. Die für Verwirrung sorgende Regelung war im Februar letzten Jahres mit heißer Nadel gestrickt worden.

Wie uns ein Blick ins Webarchiv erinnert stand im SMK Blog folgende Regelung (wie im übrigen im Schulleiterbrief vom November 2016 auch):

„acht Kurshalbjahresergebnisse in zwei der Fächer Biologie, Chemie oder Physik (Wenn eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik durch einen fächer-verbindenden Grundkurs mit überwiegend naturwissenschaftlichem Bezug oder Informatik ersetzt wurde, dann ist dies einzubringen.),“

http://web.archive.org/…/neue-regelungen-zum-abitur-so-sol…/

Bei der Übersetzung von Deutsch nach Jura, war daraus unversehens eine ganz andere Regelung in der SOGYA geworden:

„In den Block I werden die Ergebnisse der einzelnen Kurshalbjahre wie folgt eingebracht: ….

d) acht Kurshalbjahresergebnisse in zwei der Fächer Biologie, Chemie oder Physik, …

Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d gilt auch, wenn eines der Fächer Biologie, Chemie oder Physik durch einen fächerverbindenden Grundkurs mit überwiegend naturwissenschaftlichem Bezug oder Informatik ersetzt wurde. “

https://www.revosax.sachsen.de/…/12517-Schulordnung-Gymnasi…

Streng genommen hätte das bedeutet, dass Schüler die eine Naturwissenschaft abgewählt und eine andere durch Informatik oder einen fächerverbindenden Grundkurs ersetzt haben, die Einbringungspflichten hätten gar nicht erfüllen können.

An einigen Schulen wurde den Schülern dies auch schon mitgeteilt – angebotene Lösungsmöglichkeit: KEINE.

Heute hat das SMK allerdings eingelenkt, und den Schulleitern einen Brief geschrieben, in dem für alle möglichen Fälle eine Regelung im Sinne der betroffenen Schüler und der ursprünglich bezweckten Variante getroffen wird. Schade allerdings, dass das SMK die Verantwortung für das Problem im Brief nicht selbst übernimmt, sondern hauptsächlich auf nicht korrekte Beratung der Schüler verweist. „Nunmehr zeigte sich, dass in einigen Fällen Schüler der jetzigen Jahrgangsstufen 11 und 12 hier nicht korrekt beraten wurden. Leider wurde dies auch durch einen fehlerhaften Eintrag in einem Blog des SMK befördert.“

Den jetzt aktualisierten Beitrag findet man hier:

https://www.bildung.sachsen.de/…/neue-regelungen-zum-abitu…/

 

Beitrag von Heike Meichsner