Was kann in der Hausordnung festgelegt werden? Hier: Verlassen des Schulgeländes

Eine Hausordnung muss stets durch die Schulkonferenz bestätigt werden. Dabei kann der Inhalt hinterfragt und diskutiert werden. Eltern und Schüler sollten sich bewusst sein, dass sie einen hohen Stimmenanteil haben, jedoch die Einhaltung der Schulordnung bei den Lehrkräften liegt.

Die Situation:

Schüler möchten in den Freistunden das Schulgelände verlassen.

Folgende Formulierungen können so getroffen werden:
  • „Das Schulgelände darf von Schülern der Klassenstufe 5-7 während des Vormittagsunterrichtes (1. bis 3. Block) nicht, und von Schülern der Klassenstufen 8 – 10 nur wenn eine Zustimmung der Eltern beim Klassenleiter hinterlegt wurde, verlassen werden.“
  • „Das Schulgelände darf von Schülern der Klassenstufe 5-8 während des Vormittagsunterrichtes (1. bis 3. Block) nicht, und von Schülern der Klassenstufen 9 – 10 nur wenn eine Zustimmung der Eltern beim Klassenleiter hinterlegt wurde, verlassen werden.“

Die Hausordnung muss auch dann von der Schulkonferenz bestätigt werden, wenn es um Anpassungen an die gültige Rechtsprechung geht. Bei grammatikalischen Veränderungen braucht die Schulkonferenz nur in Kenntnis gesetzt werden.