„Es gibt Krankheiten, bei denen eine so genannte Gesundschreibung gesetzlich vorgeschrieben ist (siehe Kasten). Bei einer ganzen Reihe weiterer Erkrankungen gibt es diese Pflicht aber nicht – und trotzdem verlangen viele Betreuungseinrichtungen und Schulen entsprechende Atteste. Hier setzt das Kinderärztenetz Leipzig jetzt an: Gesundschreibungen werden ab dem 1. August „nur in ausgewählten und gesetzlich vorgeschriebenen Fällen“ ausgestellt, wie Marcus Langhammer erklärt, Vorsitzender des Kinderärztenetzes. Diese Änderung sei auch mit Amtsarzt Nils Lahl abgestimmt. “
So steht es im LVZ Artikel vom 27.7.2018.
Die Übersicht welche „Gesundschreibungen“ Ihr vom Arzt bekommt und wann die KiTa bzw. Schule auf eine solche verzichten muss, findet Ihr hier:
Beitrag von Heike Meichsner