Schulen starten mit neuen rechtlichen Grundlagen ins neue Schuljahr
Eine Auswahl wesentlicher Neuerungen:
Grundschulen
Mit einer neuen Schulordnung für Grundschulen reagiert Sachsen auf die wachsende Heterogenität der Schülerschaft. „Die zunehmende Heterogenität der Schülerschaft ist für die Lehrerinnen und Lehrer die Herausforderung unserer Zeit. In keiner Schulart ist die Heterogenität so groß wie an den Grundschulen“, so Kultusminister Christian Piwarz.
Durch die neue Grundschulordnung wird die individuelle Förderung gestärkt und flexibler gestaltbar. Für jedes Kind sollen der Entwicklungsstand ermittelt und daraus pädagogische Maßnahmen abgeleitet werden. Die neue Schulordnung lässt für die Fördermaßnahmen mehr Gestaltungsspielraum zu. Das schließt präventive Förderung ebenso wie die Förderung von besonders begabten Schülern ein. Ganztagsangebote sollen unterrichtsergänzende und leistungsdifferenzierte Förderung ermöglichen.
Förderschulen
Förderschulen erhalten neue Bezeichnungen. Diese folgen der Bezeichnung des Förderschwerpunktes. Ein Beispiel: Aus der „Schule für geistig Behinderte“ wird die „Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“. Die alten Bezeichnungen wurden häufig als diskriminierend empfunden.
Ferner können sich alle Förderschulen unbürokratisch in Zusammenarbeit mit anderen Schulen zu Förderzentren entwickeln. Mit dem Begriff „Förderzentrum“ soll deutlich werden, dass Förderschulen viele Aufgaben haben, die über die Unterrichtung ihrer eigenen Schüler hinausgehen. Genannt seien Beratung, Diagnostik und die Begleitung der inklusiven Unterrichtung. „Die Förderschulen leisten einen ganz wesentlichen Beitrag, gute Voraussetzungen für berufliche und gesellschaftliche Teilhabe ihrer Schüler zu schaffen“, so der Minister.
Oberschulen
Oberschulen können zum neuen Schuljahr erstmals Schülerinnen und Schüler besuchen, die lernzieldifferent unterrichtet werden. Bei 62 Oberschulen ist dies der Fall.
Zudem wird die berufliche Orientierung gestärkt, indem der Einsatz von Praxisberatern erhöht wird. Im neuen Schuljahr werden 160 Praxisberater an 150 Oberschulen tätig sein. Vorher gab es 139 Praxisberater an 123 Oberschulen.
Gymnasium
Zur Medienbildung und digitalen Bildung leistet der Informatikunterricht einen entscheidenden Beitrag. Um die informatische Bildung zu stärken, wird an den Gymnasien das Fach Informatik jetzt durchgehend in den Klassenstufen 7 bis 10 unterrichtet. Bisher wurden in den Klassenstufen 9 und 10 informatische Bildungsinhalte integriert im Profilunterricht vermittelt.
Anstelle der bisherigen Profile bieten die Schulen jetzt schulspezifische Profile an. Sie können somit besser auf die regionalen und lokalen Besonderheiten eingehen. Durch die eigenständige Festlegung von Inhalten erhält jedes Gymnasium sein spezifisches Gesicht.
Berufliche Gymnasien
Die Wirtschaft klagt darüber, dass ihnen zu viele Schüler mit dem Abitur in der Tasche verloren gehen und eine universitäre Bildung anstreben. Mit der neuen Schulordnung für die beruflichen Gymnasien wird ermöglicht, dass Schüler auch eine duale Ausbildung während der Schulzeit absolvieren können. Mit der Einführung des doppelqualifizierenden Bildungsgangs am Beruflichen Gymnasium wird der bisherige Schulversuch „DuBAS“ (Duale Berufsausbildung mit Abitur) in die Regelausbildung überführt.
Verbeamtung
Der Minister gab zudem bekannt, dass mit Beginn des neuen Schuljahres das Verfahren zur Verbeamtung von Lehrern angelaufen sei. Ab sofort könnten sich Interessierte für eine Verbeamtung zum 1. Januar 2019 bewerben. Potentielle Kandidaten seien in den vergangenen Tagen benachrichtigt worden und hätten umfangreiche Informationen bekommen. Für mehr als 5.000 Personen wäre eine Verbeamtung möglich. Anträge könnten jetzt gestellt werden. Weitere Informationen gibt es im Blog des Kultusministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog) worden.
Das neue Schuljahr beginnt mit mehr Schülern als das abgelaufene endete. Nach vorläufigen Berechnungen werden ca. 406.500 Schülerinnen und Schüler öffentliche Schulen besuchen. Das sind etwa 4600 Schüler mehr als im zurückliegenden Schuljahr. Auch die Zahl der öffentlichen Schulen ist von 1355 auf 1359 gestiegen. Darunter sind unter anderem auch Oberschulen, wie etwa eine neue Oberschule in Klingenthal.
Zugenommen hat auch die Zahl von Schülern an freien Schulen. Sie stieg von 68.003 auf 69.700. Gab es im vergangenen Schuljahr 399 Schulen in freier Trägerschaft, sind es im neuen Schuljahr genau 405.
SMK – Sächsisches Staatsministerium für Kultus
09.08.2018
Beitrag von Petra Elias