Die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen und der CDU Fragen zum aktuellen Situation in den Schulbibliotheken nach und stellen Anträge dazu:
Auszug aus der Anfrage der CDU:
Durch steigende Schülerzahlen und Bildung zusätzlicher Klassen steigt der Druck auf Leipziger Schulen, ihre vorhandenen Räumlichkeiten maximal für Unterrichtszwecke ausnutzen. Unter Eltern, etwa im Stadtelternrat, wächst die Sorge, dass sich Schulen gezwungen sehen, ihre Schulbibliotheks- und Leseräume in Klassenräume umzuwandeln.
Wir fragen an:
- Gab es im vergangenen Schuljahr 2017/18 Fälle, dass Schulen ihren Bibliotheks- bzw. Leseraum in einen regulären Klassenraum umgewandelt haben ?
Wenn ja: nach welchen Kriterien wurde hier die Abwägung zwischen der Pflichtaufgabe Unterricht und der freiwilligen Aufgabe Leseförderung mittels Schulbibliothek vorgenommen ?
- Sind solche Fälle im laufenden Schuljahr 2018/19 abzusehen ?
Wenn ja: nach welchen Kriterien wird die o.g. Abwägung vorgenommen ?
Quelle: die komplette Anfrage CDU Stadtrat
Auszug aus dem Antrag der Bündnis 90/Grünen
Die Stadt Leipzig ermöglicht eine schrittweise Übernahme schulbibliothekarischen Personals aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in eine Festanstellung bei der Stadt, wenn die fachliche und persönliche Eignung während des Maßnahmezeitraums nachgewiesen werden konnte.
Quelle: der komplette Antrag Grüne.
Beitrag von Heike Meichsner