Die Mitglieder für den Landeselternrat – wählt diese der gesamte KER (=VV) oder werden diese nach Schulart in den einzelnen Arbeitskreisen gewählt?
Gemäß § 49 Absatz 1 SächsSchulG bestehen die Mitglieder des Landeselternrats aus gewählten Vertretern der Kreiselternräte. Diese wählen gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 EMVO die Mitglieder des Landeselternrats. Das heißt, dass alle Kreiselternvertreter die Mitglieder des Landeselternrats wählen.
In den Arbeitskreisen findet oftmals nur schon vorher ein Gespräch statt, wer sich in den LER delegieren lassen möchte.