Bewerbungsverfahren für das Schuljahr 2019/20 startet Mitte April
Krippen und Kindergärten sowie Grund- und Förderschulen in Sachsen können sich ab dem 15. April 2019, 6.00 Uhr online für die Teilnahme am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch für das kommende Schuljahr bewerben. Auch Einrichtungen, die im laufenden Schuljahr bereits am Programm teilnehmen, müssen erneut eine Bewerbung einreichen.
„Seit zwei Jahren nimmt der Freistaat Sachsen an dem EU-Schulprogramm teil. Zweimal wöchentlich kommen die Kinder der teilnehmenden Einrichtungen so in den Genuss einer kostenfreien Portion an Obst, Gemüse und Milch – und das mehrheitlich von regionalen Produzenten. Die steigende Anzahl der Interessierten bestärkt uns, das Programm im Schuljahr 2019/20 fortzuführen“, sagte Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt. Im aktuellen Schuljahr nehmen bisher 401 Kinderkrippen und Kindergärten sowie 444 Grund- und Förderschulen am Programm teil. Rund 58 700 sächsische Kinder und damit rund 10 000 Kinder mehr als im Schuljahr 2017/18 erhalten so regelmäßig eine Portion Obst und Gemüse. Im Bereich Milch können aufgrund begrenzter EU-Mittel rund 46 700 Kinder teilnehmen.
Die Zielgruppe des Programmteils „Obst/Gemüse“ sind Grund- und Förderschüler. Der Programmteil „Milch“ steht darüber hinaus auch Kinderkrippen und Kindergärten offen. Pro Woche können zwei Portionen frisches Obst und Gemüse beziehungsweise Trinkmilch oder lactosefreie Milch angeboten werden. Die Produkte dürfen keine Zusätze von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, Salz, Kakao, Fett oder Geschmacksverstärkern enthalten. Sie müssen frisch, genussreif sowie unbeschädigt sein und alle erforderlichen Vermarktungsnormen und Hygieneanforderungen einhalten. Neben der kostenlosen Verteilung müssen die teilnehmenden Einrichtungen begleitende pädagogische Maßnahmen durchführen, die das Ernährungswissen und die Kompetenzen der Kinder beim Umgang mit Lebensmitteln fördern. Basis dafür sind der Sächsische Bildungsplan für Kindertageseinrichtungen beziehungsweise die schulartbezogenen Lehrpläne.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Online-Bewerbung der Einrichtungen. Berücksichtigt werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Die teilnehmenden Einrichtungen werden Mitte Mai im Internet veröffentlicht. Die Versorgung mit den kostenlosen Produkten erfolgt durch in Sachsen zugelassene Lieferanten. Interessierte Erzeuger, Direktvermarkter sowie Einzel- oder Großhändler können dafür beim zuständigen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einen Antrag stellen. Bereits anerkannte Lieferanten behalten weiterhin ihre Zulassung. Durch die Veröffentlichung der teilnehmenden Einrichtungen und der zugelassenen Lieferanten können diese miteinander in Kontakt treten und Liefermodalitäten vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Lieferanten und dem LfULG.
Hintergrund:
Die Europäische Union finanziert das EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch mit einem jährlichen Budget von 250 Millionen Euro. Diese Mittel werden auf die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Anzahl der sechs- bis zehnjährigen Kinder aufgeteilt. Sachsen erhält für das Schuljahr 2019/20 etwa 1,7 Millionen Euro. Die ergänzende Finanzierung in Höhe der Mehrwertsteuer erfolgt aus Landesmitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
::: Links :::
EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch | http://www.schulobst-milch.sachsen.de
Rückfragen an Pressesprecher Frank Meyer: mailto:presse@smul.sachsen.de
Beitrag von Petra Elias