Sachstandsbericht zur Umsetzung der Sofortmaßnahmen vom 8.05.2019

Quelle: aus dem Allris RATSINFORMATIONSSYSTEM Sachverhalt:

 Vorlage – VI-Ifo-07933

Anlage 1 Sachstand Vorbereitung / Umsetzung Sofort-Schulen

Anlage 2 Übersicht unterjährige Mittelverschiebung nach § 79 bzw. § 81 SächsGemO

Anlage 4 Schulbaumaßnahmen – Finanzdaten

Anlage 4a Entwurf Anl. 4 – Schulbaumaßnahmen Finanzdaten ab 10. Sachstandsbericht

Anlage 6  Jahresvorhabenplan – Bericht zum 31.03.2019

In Anlage 1 wird für die Sofort-Maßnahmen, welche mit der Drucksache VI-DS-05899-NF-21 beschlossen wurden, ausführlicher der aktuelle Vorbereitungs- und Umsetzungsstand dargelegt.

Umsetzung VI-DS-04958 „Investitionspläne VwV“ sowie Sachstandsbericht zur Umsetzung VI-DS-05725 „Änderung Hauptsatzung“

In Anlage 2 werden die unterjährigen Mittelverschiebungen nach § 78/ 79 bzw. § 81

SächsGemO ab einer Wertgrenze von 200.000 € dargestellt, welche ab dem Stichtag des 5. Sachstandsberichtes (31.12.2018) bis zum neuen Stichtag (29.04.2019) vollzogen wurden.

Anlage 3 aktualisierter Soll-Ist-Abgleich der mittelfristig benötigten Schulkapazitäten gegenüber der jeweils aktuellen Prognose zum Realisierungshorizont der umzusetzenden Maßnahmen abgebildet.

Anlage 3 befindet sich aktuell in Überarbeitung und Abstimmung. Die Darstellung der aktualisierten Anlage 3 erfolgt voraussichtlich mit dem 10. Sachstandsbericht. Bis dahin gilt Anlage 3 des 8. Sachstandsberichtes fort.

In Anlage 4 „Finanzdaten“ werden die lt. Schulentwicklungsplan erforderlichen Maßnahmen

aufgeführt und die aktuellen Beschlüsse einschließlich der mit dem jeweiligen Beschluss bestätigten Haushaltsmittel (Auszahlungen, Einzahlungen, Zuschüsse) dargestellt.

Hinweise:

Entsprechend der Hinweise aus dem Fachausschuss Finanzen wurden die Spalten „Ist“ mit den tatsächlich vollzogenen Zahlungen sowie „HAR“ mit den Haushaltsausgaberesten ergänzt, um die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen abzubilden. Stand 26.04.2019 wurden die Haushaltsausgabereste übertragen, sodass die Darstellung in der Spalte HAR voraussichtlich nicht weiter präzisiert werden wird.

Die Anlage 4 wurde mit dem Ziel überarbeitet, einen Informationsmehrwert hinsichtlich der Entwicklung der einzelnen Projekte zu bieten. Neu ist die Baukostenentwicklung entsprechend vorhandener Beschlusslage. Den Entwurf der neuen Gliederung erhalten Sie zusammen mit diesem Sachstandsbericht als Anlage 4a. Es ist vorgesehen die neue Gliederung der Anlage 4 ab dem 10. Sachstandsbericht umzusetzen.

In Anlage 5 „Terminübersicht“ werden ebenfalls die lt. Schulentwicklungsplan erforderlichen Maßnahmen mit dem jeweiligen Projektstand dargestellt.

Hier ist ein Ampelsystem installiert.

Ziel seitens der Verwaltung muss es sein, bei einer eventuellen „Rotschaltung“ (=Fertigstellungs- oder Zwischentermin gefährdet) sehr zeitnah entsprechende Vorschläge zur Gegensteuerung zu erarbeiten und darüber in folgenden Berichten zu informieren.

Eine wichtige Querverbindung zwischen kritischen Terminen für die Inbetriebnahme neuer Schulkapazitäten und dem bestehenden Bedarf wird die Anlage 3 sein – im Einzelfall werden Gegensteuerungsmaßnahmen auch hier abgebildet werden können.

Anlage 6 „JVP 2019“ umfasst die Berichterstattung zum Jahresvorhabenplan.

Die Fortschreibung der Berichtserstattung erfolgt entsprechend VI-HP-07211 quartalsweise.