Der Stadtelternrat steht mit der Stadtverwaltung im engen Austausch zum Thema Schulessen. Allerdings unterliegt alles, was verhandelt wird, der Geheimhaltung. Denn alle Anbieter von Schulspeisung sollen bei der Ausschreibung die gleichen Chancen haben.
Wir haben nachgefragt, was öffentlich werden darf:
Welche Verträge & Modalitäten (Preise, Angebote verschiedenster Menüs usw.) existieren derzeit zwischen Stadt und den Essensanbieter für das kommende Schuljahr?
Für das Schuljahr 2019/2020 wird die Verlängerung des Vertrages mit dem aktuellen Versorgungsunternehmen jeder Schule geprüft. Die Schulen erhalten diesbezüglich innerhalb der nächsten Wochen eine entsprechende Information.
Eine Möglichkeit des Wechsels für das Schuljahr 2019/2020 besteht nicht. Sofern Schulen mit ihrem aktuellen Versorgungsunternehmen unzufrieden sind, können sie dies schriftlich unter Benennung der konkreten Mängel/Kritik gegenüber dem Amt für Jugend, Familie und Bildung anzeigen. Seitens des Amtes werden dann einzelfallkonkrete Maßnahmen veranlasst.
Schulen, welche derzeit als Außenstelle einer Schule geführt werden und zum Schuljahr 2019/2020 eigenständig werden, werden auch im Schuljahr 2019/2020 durch das aktuell vertraglich gebundene Versorgungsunternehmen versorgt. Im Schuljahr 2019/2020 betrifft dies zwei Schulen.
Die Unternehmen wurden angefragt, ob grundsätzlich Interesse/Bereitschaft zur Vertragsverlängerung besteht. Sofern seitens der Unternehmen dem Angebot zur Vertragsverlängerung zugestimmt wird, erfolgt eine Menüpreisanpassung zum Schuljahr 2019/2020 unter Beachtung der Erhöhung des Mindestlohnes zum 01.01.2020.
Zum Schuljahr 2020/2021 ist die Neuvergabe der Speisenversorgung vorgesehen. Nach entsprechender Beschlussfassung im Juni ergeht zeitnah eine Information an die Schulen zum Ablauf des Verfahrens sowie zur Beteiligung/Mitwirkung der Schulen im Rahmen des Vergabeprozesses.
Beitrag von Petra Elias