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Auszug aus Beschlussvorlage: Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit – Aktualisierung

Vorlage – VI-DS-03629-NF-04-DS-04

Beschlussfassung für den 04.09.2019 in der Ratsversammlung Leipzig

Beschlussvorschlag: Die Aktualisierung des Steuerungskonzeptes Schulsozialarbeit wird bestätigt.

Zusammenfassung:

Mit der vorliegenden Aktualisierung des Steuerungskonzeptes wurden die Ergebnisse der Evaluation aufgegriffen. Anpassungen finden sich im Bereich der sozialindikativen Steuerung – hier wurden unter anderem Prüfaufträge aus der vorhergehenden Fassung des Steuerungskonzeptes umgesetzt – und im Bereich der übergeordneten Steuerung. Änderungen ergeben sich hier in erster Linie durch die Umstellung des Verfahrens der Mittelausreichung an die freien Träger von § 77 SGB VIII (Leistungsvereinbarungen) auf § 74 SGB VIII (Förderanträge und Zuwendungsbescheide). Aktualisierungen waren weiterhin in Bezug auf die Zusammenarbeit der Stadt Leipzig mit den freien Trägern der Jugendhilfe notwendig.

Inhaltsverzeichnis (Auszug)

2.1 Anlass

2.2 Strategische Ziele

2.3 Operative Umsetzung

2.4 Schulsozialarbeit in Leipzig

2.5 Definition von Schulsozialarbeit

2.5.1 Fachempfehlung für Förderkonzept für Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen

2.5.2 Ziele von Schulsozialarbeit

2.5.3 Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften

2.6 Steuerung von Schulsozialarbeit

2.6.1 Sozialindikative und ressourcenorientierte Steuerung

2.6.2 Übergeordnete Steuerung

2.6.3 Schulstandortkonkrete Steuerung

2.6.4 Wirksamkeitsanalyse

2.7 Realisierungs-/ Zeithorizont

5 Bürgerbeteiligung

 

2.1        Anlass

Das Steuerungskonzept für die Schulsozialarbeit (VI-DS-03629-NF-04) wurde evaluiert. Mit der vorliegenden Aktualisierung des Steuerungskonzeptes werden die Ergebnisse der Evaluation aufgegriffen. Anpassungen finden sich im Bereich der sozialindikativen Steuerung – hier wurden unter anderem Prüfaufträge aus der vorhergehenden Fassung des Steuerungskonzeptes umgesetzt – und im Bereich der übergeordneten Steuerung. Änderungen ergeben sich hier in erster Linie durch die Umstellung des Verfahrens der Mittelausreichung an die freien Träger von § 77 SGB VIII (Leistungsvereinbarungen) auf § 74 SGB VIII (Förderanträge und Zuwendungsbescheide) aufgrund der diesbezüglichen Festlegung in der Förderrichtlinie Schulsozialarbeit des Freistaatees Sachsen. Aktualisierungen waren weiterhin in Bezug auf die Zusammenarbeit der Stadt Leipzig mit den freien Trägern der Jugendhilfe notwendig.

2.2        Strategische Ziele

Schulsozialarbeit erhöht durch ihre Leistungen und mittelbaren Einflüsse auf das soziale Miteinander an Schule due Qualität dieses Lern- und Lebensortes. Sie trägt zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und Migrationshintergrund bei. Schulsozialarbeit zielt damit im Handlungsschwerpunkt „Leipzig schafft soziale Stabilität“ in Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes auf „Chancengerechtigkeit in einer inklusiven Stadt“ sowie „Zukunftsorientierte Kita- und Schulangebote“ ab. Mit der Aktualisierung des Steuerungskonzeptes wird zur Qualität der Umsetzung von Schulsozialarbeit beigetragen. Schulen mit einer hohen Priorität im sozialindizierten Ranking für den Einsatz von Schulsozialarbeit finden sich zumeist in den Schwerpunktgebieten der Stadtentwicklung, sodass den besonderen Bedarfen dieser Gebiete Rechnung getragen wird.

2.3        Operative Umsetzung

Die operative Umsetzung des Steuerungskonzeptes obliegt dem Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abteilung Bildung, Sachgebiet Bildungsmanagement in Zusammenarbeit mit verwaltungsinternen und -externen Partnern. Ausführungen zur Umsetzung der einzelnen Bausteine finden sich in jeweils fachlich zugeordnet in den folgenden Abschnitten.

2.4        Schulsozialarbeit in Leipzig

Sozialpädagogische Arbeit an Schule hat ihre gesetzliche Grundlage im SGB VIII, § 13 sowie im Sächsischen Schulgesetz § 1, Satz 4, wo zur Schulsozialarbeit wie folgt ausgeführt wird: „Für alle Schularten und Schulstufen sollen in angemessenem Umfang Ressourcen der Schulsozialarbeit im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch […] zur Verfügung stehen.“

Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen und dem klaren Bekenntnis der Stadt Leipzig hat sich Schulsozialarbeit in Leipzig zu einem großen Leistungsbereich entwickelt, der seit August 2017 durch das Inkrafttreten der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit) weiter ausgebaut werden konnte.

Im Schuljahr 2018/19 wird Schulsozialarbeit nunmehr an 84 allgemeinbildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft im Umfang von 86,3 VzÄ vorgehalten, darunter an allen Ober- und Förderschulen, 40 Grundschulen und zwei Gymnasien.

An den Schulen des zweiten Bildungsweges (Abendgymnasium/Abendoberschule und Leipzig-Kolleg) ist Schulsozialarbeit im Umfang von insgesamt 1,0 VzÄ, finanziert aus Mitteln der Stadt Leipzig, tätig. Grundlage hierfür ist der Ratsbeschluss zum Antrag VI-A-05037.

Die Schulsozialarbeit wird von zwölf freien Trägern der Jugendhilfe sowie der Stadt Leipzig als Träger von Schulsozialarbeit umgesetzt. Die Spanne der Einzelstandorte je Träger liegt zwischen drei und 14 Schulen. Die Stadt Leipzig ist Trägerin der Schulsozialarbeit an insgesamt neun Schulen mit zehn Personalstellen im Umfang von 7,6 VzÄ.

Darüber hinaus verfügen alle Beruflichen Schulzentren der Stadt Leipzig über Mitarbeiter/-innen für die sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr. Die Stadt Leipzig ist Trägerin. Der Stellenumfang beträgt insgesamt 10,4 VzÄ (Schuljahr 2018/19). Die Finanzierung erfolgt anteilig aus Mitteln des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig.

Das vorliegende aktualisierte Steuerungskonzept für den Leistungsbereich ergänzt die Regelungen der FRL Schulsozialarbeit auf kommunaler Ebene und dient gleichzeitig als regionales Gesamtkonzept für Schulsozialarbeit im Kontext der Beantragung von Fördermitteln.

Schulsozialarbeit in Leipzig wird ganzheitlich und unter Berücksichtigung der weiteren an Schule tätigen pädagogischen Fachkräfte betrachtet. Fachliche Rahmungen und Ziele von Schulsozialarbeit werden ebenso beschrieben wie die ressourcenorientierte Steuerung sowie Steuerungsinstrumente zur Qualitätssicherung und -entwicklung des Leistungsbereichs.

2.5   Definition von Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte auf einer mit der Schule vereinbarten verbindlichen Grundlage kontinuierlich in der Schule tätig sind (vgl. Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen). Schulsozialarbeiter/-innen arbeiten mit Lehrkräften zusammen und bringen dabei sozialpädagogische Ziele, Methoden, Arbeitsprinzipien sowie Angebote ein. Schulsozialarbeit ist ein auf Freiwilligkeit basierendes Angebot für Schüler/-innen. Eltern und Lehrkräfte sowie weitere am Erziehungsprozess beteiligte Personen und Institutionen sind Partner der Arbeit mit den Schüler/-innen. Die Effektivität der Arbeit ist abhängig von der Mitwirkung und Annahme durch die Schüler/-innen sowie der Zusammenarbeit mit den beteiligten Partnern. Auf dieser Grundlage lassen sich die folgenden Leistungen für das Handlungsprofil von Schulsozialarbeit definieren:

Beratung und Begleitung von Schüler/-innen (z. B. Einzelfallhilfe, Beratungsgespräche bei sozialen, schulischen und anderen Problemen),sozialpädagogische Gruppenarbeit (z. B. erlebnispädagogische Maßnahmen, außerunterrichtliche Projekte, soziales Lernen),Organisation und Durchführung von Projekten mit pädagogischem und präventivem Hintergrund (z. B. geschlechtsspezifische Angebote), Mitwirkung in Unterrichtsprojekten,offene Gesprächs-, Freizeit- und Kontaktangebote,Mitwirkung in schulischen Gremien (z. B. Schul- und Klassenkonferenzen),Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Eltern/Personensorgeberechtigten (z. B. Elterngespräche, Teilnahme an Elternabenden, Gestaltung thematischer Elternabende) sowieKooperation und Vernetzung mit Akteuren im Gemeinwesen (z. B. andere Träger der Jugendhilfe, Vereine, Unternehmen, Initiativen).

Darüber hinaus ist die Schulsozialarbeit in die Vorgehensweise der „Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe“ (§ 8a SGB VIII) eingebunden.

2.5.1 Fachempfehlung für Förderkonzept für Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen

Für den Freistaat Sachsen wurde am 24. Juni 2016 durch den Landesjugendhilfeausschuss die „Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen“ verabschiedet. Sie wurde in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet und enthält umfassende Ausführungen zur Schulsozialarbeit für folgende Bereiche:

  • Schulsozialarbeit als Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe am Lebensort Schule,

Zielgruppen, Zielstellung und thematische Schwerpunkte,

Arbeitsprinzipien,

Methoden und Aufgabenfelder,

Qualitätsentwicklung,

Datenschutz und Schweigepflicht.

Berücksichtigt sind neben fachinhaltlichen Aspekten auch Fragen der Steuerung von Schulsozialarbeit im Sinne einer zielgerichteten, erfolgs- und wirkungsorientierten Arbeit. Aufgrund der ebenso umfassenden wie fachlich fundierten Fachempfehlung sowie eines durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz erarbeiteten Förderkonzeptes zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen wird auf die Festlegung von eigenen Fachstandards für Schulsozialarbeit in Leipzig verzichtet. Die Fachempfehlung sowie das Förderkonzept gelten als verbindlicher Orientierungsrahmen in der Praxis aller Träger von Schulsozialarbeit sowie für die Verwaltung.

Die im Förderkonzept zur Schulsozialarbeit definierten Indikatoren sind bei Inanspruchnahme von Mitteln aus der FRL Schulsozialarbeit verbindlich anzuwenden und für die Steuerung von Schulsozialarbeit sowohl gesamtstädtisch als auch schulkonkret auszuwerten (vgl. hierzu auch 2.6.4 Wirksamkeitsanalyse).

2.5.2 Ziele von Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit hat das Ziel, junge Menschen in ihrer Individualität und Persönlichkeit zu fördern sowie sie dabei zu unterstützen und zu begleiten, „subjektiv bedeutsame Fragen und Themen zur Gestaltung der eigenen Biografie und Lebensbewältigung im Kontext individueller, sozialer, schulischer sowie zukünftiger beruflicher Entwicklung zu bearbeiten“.  In Zusammenarbeit mit Akteuren im schulischen und außerschulischen Kontext kann Schulsozialarbeit darüber hinaus dazu beitragen, bestehende Bildungsbenachteiligungen sowie ungünstige Faktoren auszugleichen und zu reduzieren sowie Bildungserfolg zu unterstützen. Wichtig ist in diesem Kontext die Begleitung von Übergängen zwischen verschiedenen Bildungsorten, die Kinder und Jugendliche in ihrer Bildungsbiografie durchlaufen.

Ausgehend von dieser Zielstellung wird Schulsozialarbeit bezogen auf folgende thematische Schwerpunkte wirksam:

–                 Auseinandersetzung mit der eigenen Person und Identität,

–                 Entwicklung sozialer Kontakte,

–                 Erlangen des Schulabschlusses

–                 Vorbereitung einer beruflichen Perspektive und Planung einer Ausbildung.

Schulsozialarbeit kann auf Einzelfälle, einzelne Schülergruppen, Klassenverbände oder Schule als Ganzes abzielen und bindet Lehrer/-innen sowie Eltern/Personensorgeberechtigt als Partner mit ein.

2.5.3 Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften

Neben Schulsozialarbeiter/-innen sind an Schulen eine Reihe weiterer Fachkräfte mit unterschiedlichen Professionen sowie spezifischen Kompetenzen, Aufträgen und Zielgruppen aktiv. Ein Teil der Fachkräfte ist langfristig verpflichtet, ein Teil steht nur für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung. Das Feld pädagogischer Arbeit an Schule ist dadurch in den vergangenen Jahren zunehmend unübersichtlich geworden.

Im Zentrum der Verantwortung für Kompetenzvermittlung, Bildungserfolg und einen gelingenden Schulalltag steht zunächst das System Schule selbst. Hier bedarf es ausreichender personeller, auch qualitativ bedarfsdeckender Ressourcen, damit Schule aus sich heraus fähig ist, Schullaufbahnen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen sowie eine integrative bzw. inklusive Beschulung zu ermöglichen.

Sowohl Anzahl als auch Arbeitsschwerpunkte der im Umfeld von Schulsozialarbeit tätigen Fachkräfte sind, wie die folgende Übersicht zeigt, vielfältig:

Schulleitung und Lehrkräfte (§§ 40, 41 und 42 SächsSchulG),

Pädagogische Unterrichtshilfen für die Unterrichtsbegleitung an Förderschulen (angeführt in § 40 SächsSchulG, keine weiterführenden gesetzlichen Regelungen),

Berufseinstiegsbegleiter/-innen (§ 49 SGB III; regelfinanziert: Bund, Agentur für Arbeit),

Praxisberater/-innen

Berufseinstiegsbegleiter/-innen

Schulbegleiter/-innen (Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, § 35a SGB VIII; regelfinanziert: Stadt Leipzig: Amt für Jugend, Familie und Bildung),

Integrationshelfer/-innen für Menschen mit Behinderungen (§ 54 SGB XII; finanziert durch Sozialhilfeträger/Stadt Leipzig)

Schulpsycholog/-innen sowie Beratungslehrer/-innen (§ 17 SächsSchulG, VwV Beratungslehrer),

Inklusionsassistent/-innen (SMK-ESF-Richtlinie 2014-2020 vom 16.11.2015),

Schulassistent/-innen zur Entlastung der Lehrer/-innen an Schulen mit besonderen Herausforderungen,

Projektpersonal aus Förderprogrammen der EU, des Bundes, des Freistaates oder von Stiftungen (z. B. „Jugend stärken im Quartier“: Laufzeit 2019-2022, seit 2018 TeachFirst).

Der fachliche Fokus der vorgenannten Fachkräfte ist unterschiedlich, berührt aber jeweils das Aufgabenfeld von Schulsozialarbeit. Daher ist es für eine gelingende Zusammenarbeit im Sinne der Schüler/-innen wesentlich, dass die am Schulstandort tätigen pädagogischen Fachkräfte untereinander bekannt sind, Transparenz über die jeweiligen Aufgaben hergestellt wurde und eine gegenseitige Unterstützung bzw. Zusammenarbeit erfolgt.

2.6        Steuerung von Schulsozialarbeit

Die Steuerung von Schulsozialarbeit in Leipzig stützt sich auf folgende vier Säulen:

–    sozialindikative und ressourcenorientierte Zuweisung von Schulsozialarbeit nach dem Prinzip, Ungleiches ungleich zu behandeln,

–    übergeordnete Steuerung zur Qualitätssicherung und fachlichen Weiterentwicklung in Verantwortung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe in Abstimmung mit freien Trägern der Jugendhilfe, Fachgremien und Arbeitskreisen sowie der Schulaufsichtsbehörde,

–    schulstandortbezogene Steuerung auf Grundlage von standortkonkreten Rahmen- und Zielvereinbarungen

–    Wirksamkeitsanalyse auf Grundlage der vom Freistaat Sachsen im Förderkonzept Schulsozialarbeit bereitgestellten Indikatoren und weiterer steuerungsrelevanter statistischer Daten.

2.6.1 Sozialindikative und ressourcenorientierte Steuerung

Eine sozialindikative oder bedarfsorientierte Ressourcensteuerung verfolgt den Ansatz, Ungleiches ungleich zu behandeln und Schulen oder andere formale Bildungsinstitutionen, die aufgrund ihrer räumlichen Lage und/oder der Zusammensetzung ihrer Schülerschaft besonderen Herausforderungen entgegenblicken, mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten.

Aufbauend auf einer vertieften systematischen Analyse der Schulen und der dort vorherrschenden Rahmenbedingungen kommen transparente, evidenz- und datenbasierte Verteilungsschlüssel zum Einsatz, um Schulen in besonderen Bedarfslagen gezielt mit Schulsozialarbeit zu unterstützen. Eine anhand sozialindikativer Faktoren priorisierte Auflistung von Schulstandorten ist zudem Voraussetzung für die Gewährung von finanziellen Zuwendungen durch den Freistaat nach der Förderrichtlinie Schulsozialarbeit. Die Weiterentwicklung hat sich an standortbezogenen Bedarfen und zielgruppenspezifischen Bedürfnissen auszurichten. Für die Priorisierung von Schulen einer Schulart sollen gemäß Förderrichtlinie sozialräumliche und schulische Indikatoren hinzugezogen werden. Dazu werden Leipziger Grund- und Oberschulen sowie Gymnasien durch einen Index, bestehend aus u. a. Größe der Schule, Anteil Klassenwiederholungen, Anteil Leistungsbezug SGB-II und Anteil Schüler/-innen mit Migrationshintergrund, in eine Rangordnung gebracht.

Für Förderschulen wird keine sozialindikative Priorisierung vorgenommen, ebenso wenig für die Schulen des zweiten Bildungswegs die Schulsozialarbeit gemäß Ratsbeschluss VI-A-05037 erhalten.

Schulen in freier Trägerschaft und in Landesträgerschaft werden bei der Finanzierung von Schulsozialarbeit durch die Stadt Leipzig und mit Mitteln aus der FRL Schulsozialarbeit nicht berücksichtigt. Für die Inanspruchnahme der Fördermittel hat der Erstempfänger – dies muss die Stadt Leipzig sein – einen Eigenanteil von mindestens 20% der förderfähigen Gesamtausgaben zu tragen. Dieser kann nicht auf den freien Schulträger übertragen werden. Die Stadt Leipzig übernimmt aus ihren finanziellen Mitteln diesen Anteil für Schulen in freier Trägerschaft nicht. Eine sozialindikative Priorisierung wird daher nicht vorgenommen.

Die sozialindizierte Priorisierung der Schulstandorte wird regelmäßig für die Beantragung von Fördermitteln, mindestens jedoch alle drei Jahre, überprüft.

Aufgrund der unterschiedlichen Besonderheiten der Schularten wird je Schulart ein eigener Verteilschlüssel benötigt. Gleich ist bei allen Verteilschlüsseln, dass für die einzelnen Werte für jede Schule über den städtischen Mittelwert ein Index gebildet wird. Ein Wert von 1 entspricht dabei dem städtischen Durchschnitt. Werte unter 1 haben eine positivere Ausprägung und Werte über 1 eine negativere Ausprägung. Um statistische Ausreißer zu minimieren, wird für die schulinternen Faktoren ein Mittelwert der letzten drei Schuljahre gebildet. Datengrundlage sind Daten des Statistischen Landesamtes sowie andere amtliche Statistiken (SGB-II-Bezug).

Die einzelnen Indikatoren bekommen zudem eine Gewichtung, wobei Größe und Übergangsquote die höchste Gewichtung haben.

Zur Ausstattung von Grundschulen mit Schulsozialarbeit werden schulinterne Faktoren und schulexterne Rahmenbedingungen in einem Verhältnis von 60:40 einbezogen.

ZSSA = 0,6*(0,3*Zg + 0,1*Zwdh + 0,1*Zi + 0,2*Zmh + 0,3*Zbe) + 0,4*(ZSGB)

Zg  Gesamtschülerzahl der Schule

Zwdh  Anteil Klassenwiederholungen

Zi  Anteil Integrationsschüler/-innen

Zmh  Anteil Schüler/-innen mit Migrationshintergrund

Zbe  Anteil Bildungsempfehlungen für die Oberschule

ZSGB  Anteil unter 15-Jährige mit Leistungsbezug SGB-II (nach Wohnort-Ortsteilen der   Schüler/-innen)

Im Verteilschlüssel kommt erstmals der Faktor „Anteil unter 15-Jähriger mit Leistungsbezug SGB-II nach Wohnort-Ortsteilen der Schüler/-innen“ zur Anwendung. In den Vorjahren wurde als Orientierungsgröße der Ortsteil der Schule herangezogen, der die tatsächliche Situation an der Schule jedoch weitaus ungenauer abgebildet hat als der jetzt angewendete Faktor. Die neue Form der Sozialindizierung bildet die Zusammensetzung der Schülerschaft und damit die soziale Situation an der Schule sehr genau ab. Aufgrund der veränderten Sozialindizierung wird an drei Grundschulen in Leipzig Schulsozialarbeit neu eingerichtet. Die aktuelle Sozialindizierung für Grundschulen findet sich in der Anlage 1.

Für Oberschulen wird ebenfalls eine Kombination aus schulinternen und externen Faktoren in einem Verhältnis 60:40 einbezogen. Analog zu den Grundschulen werden auch für die Oberschulen beim Faktor „SGB-II-Bezug“ die Wohnortdaten der Schüler/-innen berücksichtigt.

ZSSA = 0,6*(0,3*Zg + 0,1*Zwdh + 0,1*Zi + 0,2*Zmh + 0,3*Zabs) + 0,4*(ZSGB)

Zg  Gesamtschülerzahl der Schule

Zwdh  Anteil Klassenwiederholungen

Zi  Anteil Integrationsschüler/-innen)

Zmh  Anteil Schüler/-innen mit Migrationshintergrund

Zabs  Anteil Abgänger/-innen ohne mind. Hauptschulabschluss

ZSGB  Anteil unter 15-Jährige mit Leistungsbezug SGB-II

Das Ergebnis der Anwendung des Verteilungsschlüssels an Oberschulen kann der Anlage 2 entnommen werden.

Gymnasien werden anhand der Gesamtschüler/-innenzahl, der Anzahl der Wiederholer/-innen, der Anzahl der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund sowie Integrationsschüler/-innen und des SGB-II-Bezugs priorisiert.

ZSSA = 0,8*(0,5*Zg + 0,3*Zwdh + 0,1*Zmh + 0,1*Zi) +0,2*ZSGB

Zg  Größe der Schule

Zwdh  Anteil Klassenwiederholungen

Zi  Anteil Integrationsschüler/-innen

Zmh  Anteil Schüler/-innen mit Migrationshintergrund

Das Ergebnis der Anwendung des Verteilungsschlüssels an Gymnasien findet sich in Anlage 3.

Für die Einrichtung und den Ausbau von Schulsozialarbeit gilt die folgende Priorisierung:

Grundschulen werden mit einem Faktor über 1,0 mit 0,8 VzÄ Schulsozialarbeit, bei einem Faktor über 1,9 mit 1,6 VzÄ Schulsozialarbeit ausgestattet.

Oberschulen erhalten gemäß Festlegung der FRL Schulsozialarbeit grundsätzlich 1,0 VzÄ Schulsozialarbeit. Bei einem Indexwert über 1,9 werden zusätzlich 0,8 VzÄ zugesteuert.

Alle Förderschulen in kommunaler Trägerschaft erhalten Schulsozialarbeit im Umfang von mindestens 0,8 VzÄ.

Gymnasien erhalten ab einem Indexwert von 2,0 und mehr dann Schulsozialarbeit, wenn die Versorgung der vorgenannten Schulen gesichert ist.

Neben der vorgenannten Priorisierung ist jeweils das Vorhandensein finanzieller Mittel mitentscheidend für Einrichtung und Ausbau und – falls notwendig – den Rückbau von Schulsozialarbeit.

2.6.2 Übergeordnete Steuerung

Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist in Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe für die fachliche Weiterentwicklung, Qualitätssicherung und -entwicklung der Schulsozialarbeit verantwortlich.

Innerhalb der Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung liegt in der Abteilung Bildung, Sachgebiet Bildungsmanagement die Verantwortung für folgende Aufgaben:

–                 Dienst- und Fachaufsicht für zehn Schulsozialarbeiter/-innen an allgemeinbildenden Schulen und elf Sozialpädagog/-innen im Berufsvorbereitungsjahr an Beruflichen Schulzentren

–                 Qualitätssicherung und -entwicklung für die eigenen Standorte sowie gesamtstädtisch in Zusammenarbeit mit den freien Träger der Jugendhilfe,

–                 Geschäftsführung für den Facharbeitskreis Schulsozialarbeit,

–                 Sicherstellung der Umsetzung des Steuerungskonzeptes für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit sowie der Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit des Freistaates Sachsen und der FRL Schulsozialarbeit mit zugehörigem Förderkonzept

–                 Monitoring für den Leistungsbereich in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsbereich des Bildungsmonitorings und unter Anwendung der in der FRL Schulsozialarbeit vorgegebenen Indikatoren zur Wirksamkeitsanalyse,

–                 Fort- und Weiterbildungen,

–                 Beantragung und Abruf von Fördermitteln aus der FRL Schulsozialarbeit und der FRL BVJ sowie Rechenschaftslegung zur Mittelverwendung (Verwendungsnachweis und Sachbericht) gegenüber dem Fördermittelgeber und dem Jugendhilfeausschuss,

–                 Prüfung von Anträgen der freien Träger sowie der Verwendungsnachweise, Sachberichte und Zielvereinbarungen in Zusammenarbeit mit den Koordinatoren für Jugend und Bildung,

–                 Vorbereitung von Verwaltungsvorschlägen für den Jugendhilfeausschuss und die Umsetzung von Beschlüssen des Ausschusses im Rahmen der Förderung der Schulsozialarbeit nach § 74 SGB VIII.

–                 Öffentlichkeitsarbeit zur Schulsozialarbeit, Informationen an den Stadtrat und seine Gremien.

Für die Umsetzung der vorgenannten Punkte sind Zusammenarbeit und Austausch mit den freien Trägern der Jugendhilfe, insbesondere den Maßnahmeträgern der Schulsozialarbeit, unabdingbar.

Nach § 78 SGB VIII ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gehalten, Arbeitsgemeinschaften einzurichten, in denen anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. Diese Arbeitsgemeinschaften haben beratende Funktion und unter anderem die Aufgabe, Maßnahmen aufeinander abzustimmen.

Diese beratende Funktion sowie Abstimmungen zur Qualitätssicherung und -entwicklung sowie Steuerung der Schulsozialarbeit übernimmt in Leipzig der Facharbeitskreis Schulsozialarbeit. Dieser setzt sich bisher zusammen aus Vertreter/-innen des AfJFB und jeweils einem/-r Schulsozialarbeiter/-in je Träger der Schulsozialarbeit. Mit Verabschiedung der vorliegenden Fassung des Steuerungskonzeptes ist hier eine Umsteuerung vorgesehen, die bereits mit den Geschäftsführungen/Leitungen der freien Trägervorabgestimmt wurde. Der Facharbeitskreis wird sich zukünftig wie folgt zusammensetzen:

–                 AfJFB: Sachgebietsleitung Bildungsmanagement sowie Dienst- und Fachaufsicht Schulsozialarbeit

–                 Freie Träger: je Träger Geschäftsführung und/oder Team- bzw. Fachbereichsleitung Schulsozialarbeit

–                 Landesamt für Schule und Bildung: Referatsleitung Querschnittsaufgaben

Mit dieser Umsteuerung kann können die übergeordneten Aufgaben der Qualitätssicherung und -entwicklung sowie die Abstimmung von Maßnahmen aufeinander von der dafür zuständigen Leitungsebene – bei entsprechendem Bedarf in Rückkoppelung mit den Schulsozialarbeiter/-innen vor Ort – übernommen auf die in VI-DS-03629-NF-04 geplante Einrichtung eines – zusätzlichen – Steuerungsgremiums verzichtet werden. Die Geschäftsführung des Facharbeitskreises übernimmt das Amt für Jugend, Familie und Bildung. Im Vorfeld der jeweiligen Sitzungen erfolgt eine Abstimmung zur Tagesordnung mit den weiteren Mitgliedern.

Auf der operativen Ebene ergänzt wird der Facharbeitskreis durch den offenen Arbeitskreis Schulsozialarbeit. Dieser wird durch die freien Träger selbst verwaltet und dient dem Informations- und Erfahrungsaustausch. Er ist offen für alle Schulsozialarbeiter/-innen und bietet die Gelegenheit zur Vorstellung neuer Projekte der Jugendhilfe, für die Beratung von beispielhaften Einzelfällen oder den Fachaustausch zu aktuell relevanten Themen.

2.6.3 Schulstandortkonkrete Steuerung

Die Stadt Leipzig als Träger der öffentlichen Jugendhilfe schließt mit der Schule eine Rahmenvereinbarungüber den Einsatz der Schulsozialarbeit. Die Rahmenvereinbarung schreibt den grundsätzlichen Einsatz von Schulsozialarbeit am jeweiligen Standort sowie wesentliche Rahmenbedingungen für den Einsatz des/der Schulsozialarbeiters/-in (Zusammenarbeit mit Schulleitung und Kollegium, gegenseitige Informationspflichten etc.) fest. Bis Ende 2019 soll es an jedem Schulstandort mit Schulsozialarbeit eine Rahmenvereinbarung geben.

Gemäß Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit werden zwischen dem Maßnahmeträger der Schulsozialarbeit und der Schule standortspezifische Kooperationsvereinbarungen geschlossen, die wesentliche Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Schule und Träger der Schulsozialarbeit regelt.

Bereits seit dem Schuljahr 2017/18 besteht an jedem Schulstandort mit Schulsozialarbeit eine Zielvereinbarung. Nach zwei Jahren Arbeit mit dem Instrument und Auswertungen zur Handhabung hat sich insofern die Notwendigkeit einer Überarbeitung gezeigt, als in der bisherigen Struktur des Instruments dessen Nutzen und Mehrwert für die gemeinsame Arbeit für zahlreiche Schulsozialarbeiter/-innen und Schulleitungen nicht deutlich wird. Die Überarbeitung wird vom Facharbeitskreis Schulsozialarbeit vorgenommen. Das Instrument soll jedoch weiterhin Anwendung finden, um schuljahresweise verbindliche, von Schulsozialarbeit und Schulleitung gemeinsam getragene Ziele definieren und auswerten zu können. Die schuljahresbezogenen Ziele der Schulsozialarbeit werden in Abstimmung mit weiteren pädagogischen Fachkräften an der Schule und idealerweise auch mit dem Hort definiert, damit im Sinne der Schüler/-innen zusammengearbeitet werden kann.

2.6.4 Wirksamkeitsanalyse

Eng verbunden mit den standortkonkreten Zielvereinbarungen und wesentliches Instrument für Steuerung und Qualitätssicherung ist die Evaluation bzw. Wirksamkeitsanalyse von Schulsozialarbeit. Für eine valide Evaluation sind einheitliche Datenerhebungen unerlässlich. Um dies zu gewährleisten, werden derzeit die bisherige Statistik der Schulsozialarbeit und die über die FRL Schulsozialarbeit vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellten Indikatoren in einer Erfassungsmaske zusammengeführt. Hierbei wurde dafür Sorge getragen, dass bisher vom Amt für Jugend, Familie und Bildung statistisch erfasste Daten erhalten bleiben, um weiterhin Zeitreihen und damit Entwicklungen abbilden zu können. Da das vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellte Indikatorenset sehr umfangreich ist, wurden vom AfJFB in Zusammenarbeit mit dem Facharbeitskreis Schulsozialarbeit Pflicht-Indikatoren festgelegt und mit Messgrößen untersetzt. Bei entsprechendem Bedarf am Schulstandort können weitere Indikatoren hinzugezogen und mit Messgrößen untersetzt werden. Eine Übersicht der Pflicht-Indikatoren findet sich in der Anlage 4 zur Vorlage.

Zur Absicherung einer einheitlichen Interpretation der jeweiligen Daten wird die Handreichung zur statistischen Erfassung grundlegend überarbeitet und erstmals im zweiten Halbjahr 2019, danach in regelmäßigen Abständen, Fortbildungen zur statistischen Erfassung mit dem vorgegebenen Instrument als Pflichtveranstaltung für alle Schulsozialarbeiter/-innen durchgeführt.

Ziel der Wirksamkeitsanalyse ist nicht, eine Vergleichbarkeit von Schulstandorten herzustellen, sondern vielmehr die Wirksamkeit der Tätigkeit am Standort abzubilden und aus der Evaluation konkrete Handlungsschritte für die weitere Arbeit abzuleiten. Die Evaluation ermöglicht es, träger- und schulartbezogen Veränderungen sichtbar zu machen und Schulsozialarbeit im Zusammenspiel mit den weiteren pädagogischen Professionen qualifiziert weiterzuentwickeln. Weiterhin ermöglicht die Statistik einen Blick auf gesamtstädtische Entwicklungen oder auf Planungsräume der Jugendhilfe fokussierte Auswertungen. Sie kann somit – beispielsweise im Kontext der integrierten Jugendhilfeplanung – andere Statistiken ergänzen und als Planungsgrundlage dienen.

2.7        Realisierungs-/ Zeithorizont

Das aktualisierte Steuerungskonzept wird ab dem Zeitpunkt der Bestätigung durch den Stadtrat umgesetzt.