Der Kultusminister Christian Piwarz war am 16.04.2019 in Leipzig und stellte sich zahlreichen Fragen aus der Elternschaft. Nicht alle konnten in den fast drei Stunden beantwortet werden. Der Stadtelternrat hat die offenen Fragen der Eltern gesammelt und veröffentlicht jetzt die Antworten.
Frage zu GTA an zwei Praxisbeispielen aus Leipzig:
Gymnasium im Aufbau, 5zügig geplant, sollte im Interim 4zügig sein, begonnen 2017/18
Diese darf nach der GTA-Verordnung die Eingangsstufe doppelt zählen und beantragen. Welche ist gemeint? Die aller erste 2017/18, als die Schule begann in den Aufbau zu gehen? Das wären 4 Klassen x 28 Schüler…. Oder ist die gemeint, welche aufgenommen wurde in dem Jahr, als der Antrag für GTA gestellt wurde, also der letzte? …. Das wären dann 5 Klassen x 28 Schüler….
Tatsächlich nimmt diese Schule nunmehr 6 neue 5. Klassen auf, zudem muss sie auch noch eine weitere 6. Klasse aufmachen für all diejenigen Oberschüler, welche nach Klasse 5 aufs Gymnasium wechseln dürfen.
Wir freuen uns darüber, möchte nur mal frei übersetzen, dass eine Schule welche bis zum Juli 2019 genau 9 Klassen beschulte, ab August schon 15 Klassen hat…. Neue Lehrer usw. GTA könnte hier Unterrichts ergänzend helfen und sollte das auch, jedoch fehlen entweder für 2 Klassen (56 Kinder) oder gar für 3 Klassen (84 Schüler) GTA-Gelder…… also mal eben zwischen 5000 und 8500 Euro…… so kann man ein Kollegium und eine Schülerschaft auch kaputt sparen… und ja, dieses Schicksal bestreitet diese Schule nicht nur in diesem Jahr, sondern so lange, bis sie „hochgewachsen“ ist, solange nämlich wird sie zu wenig Geld bekommen, jedes Jahr, denn die Kinder, die an diese Schule gehen werden, besuchen Leipziger Grundschulen, sind also schon da.
Nehmen wir die zweite Schule, eine Grundschule, nicht im Aufbau, im SJ 2018/19 laut Statistik 411 Schüler – für diese wurden GTA-Gelder beantragt, natürlich NICHT für mehr.
Diese Schule entließ im Juli drei 4. Klassen und eine LRS Klasse, schult fünf erste Klassen ein und nimmt zwei LRS Klassen auf, also hat diese Schule ab August 3 Klassen mehr, als im vergangenen SJ. Da diese Klassen nicht mit 28 Schülern voll sind, nehmen wir mal ca. 7000 Euro an, die diese Schule nicht erhalten wird, weil sie sie nicht beantragen konnte, jedoch die Schüler ab dem ersten Schultag da sein werden.
Wir kommen leider zudem hier nicht umhin zu bemerken, dass 4000 Euro Sockelbetrag für eine Grundschule mit 450 Kindern „viel weniger“ sind, als für eine Grundschule mit 150 Kindern.
Faktisch geht es hier um Gelder für sächsische Schüler, die nicht gerecht verteilt werden, sondern deren Zuteilung dem Gleichheitsgrundsatz widersprechten.
Da GTA-Gelder am 01.09. und am 01.02. ausgezahlt werden, wäre es ein Leichtes eine aktualisierte Schülerzahl bspw. im Oktober, nachzureichen und auf dessen Grundlage die fehlenden Gelder zum 01.02. nachgezahlt werden könnten.
Zu Frage Antwort aus dem SMK GTA (5. Frage):
Im Zuge der Umsetzung des novellierten Sächsischen Schulgesetzes § 16 a wurde auch die Sächsische Ganztagsangebotsverordnung (SächsGTAVO) novelliert. Sie wurde nicht vollkommen neu geschrieben, sondern an den notwendigen Stellen geändert, was ein durchaus übliches Verfahren darstellt.
(Vollzitat: Sächsische Ganztagsangebotsverordnung vom 17. Januar 2017 (SächsGVBl. S. 9), die durch die Verordnung vom 9. Januar 2019 (SächsGVBl. S. 66) geändert worden ist)
Die Anregungen der neugegründeten Schulen/Schulen im Aufbau wurden aufgenommen und finden sich im § 5 Abs. 6 wieder:
„Maßgeblich ist die amtliche Schulstatistik des dem Zuweisungszeitraum jeweils vorangegangenen Schuljahres. Davon abweichend werden bei Schulen, die sich im Aufbau befinden, die Schüler der Eingangsjahrgangsstufe doppelt gezählt.“
Für das von Ihnen benannte Beispiel der Gerda-Taro-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, ergibt sich daraus:
Die amtliche Schulstatistik des vorangegangenen Schuljahres, hier also des Schuljahres 2018/2019, weist für diese Schule eine Gesamtschülerzahl von 511 Schülern aus (19 Klassen). In der Klassenstufe 5 werden 6 Klassen mit insgesamt 156 Schülern ausgewiesen, diese werden zu den 511 Schülern dazugerechnet. Das Gymnasium erhält also für insgesamt 667 Schüler (25 Klassen) eine Zuweisung.
Da zusätzlich die Sockelbeträge erhöht wurden und die Summe der GTA-Mittel für das Schuljahr 2019/2020 um 19 Mio. EUR auf 46 Mio. EUR gestiegen ist, ergibt sich folgende Zuweisung:
Schuljahr 2019/2020: 66.851,41 EUR
Schuljahr 2018/2019: 23.081,60 EUR
43.769,81 EUR MEHR!!!
Für diese Mittel muss kein extra Antrag gestellt werden, sondern die Berechnung erfolgt automatisch durch die SAB in Zusammenarbeit mit dem SMK.
Die 46. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, erhält für die in der amtlichen Schulstatistik des Schuljahres 2018/2019 ausgewiesenen 411 Schüler eine Zuweisung in Höhe von 42.728,53 EUR. Eine Differenz ist nicht festzustellen, da für diese Schule in den letzten Jahren kein Antrag auf Förderung von Ganztagsangeboten vorgelegen hat und damit die Möglichkeiten der Förderung nicht in Anspruch genommen wurden.
In der Stadt Leipzig gibt es zudem, anders als in anderen Städten und Gemeinden, weitere Sonderfälle, welche durch das SMK unkompliziert bearbeitet werden, z. B. Neugründungen erst ab dem 3. Jahr oder erst im Mai eingereichte Anträge.
Allgemein muss gesagt werden, dass über die SächsGTAVO Fördermittel des Freistaates Sachsen – abweichend von der Anwendung des sonst einschlägigen Zuwendungsrechts – mittels eines sehr einfachen und zumindest im Geschäftsbereich des SMK einmaligen Verfahrens ausgereicht werden. Der Erlass von Verordnungen bedarf der Beteiligung der anderen Ressorts, im Fall der SächsGTAVO ist darüber hinaus das Einvernehmen mit dem SMF einzuholen. Ein Argument für die Entscheidung, die amtliche Schulstatistik der Berechnung zu Grunde zu legen und auch weiterhin daran festzuhalten, ist der Umstand, dass dadurch die Anwendung von Schülerpauschalen als ein wesentlicher Bestandteil des vereinfachten Zuweisungsverfahrens nicht angefochten wird.
Es wird auch künftig nicht möglich sein, bei mittlerweile über 1.350 Anträgen in einer SächsGTAVO sämtliche Sonderfälle oder eventuell eintretende Ereignisse berücksichtigen zu können.
– Zu Frage 5 zum Thema Unterstützungssysteme – als Nachtrag:
Entsprechend der Sächsischen Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung (SächsLKAZVO) werden den Schulen für die Aufgaben der Schulleiter, der stellvertretenden Schulleiter, der Fachleiter, der Beratungslehrer, der Oberstufenberater an Gymnasien und beruflichen Gymnasien sowie für sonstige Leitungsaufgaben und Leitungsfunktionen, für Maßnahmen der Schulentwicklung und für die Wahrnehmung besonderer unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Aufgaben Anrechnungsstunden zur Verfügung gestellt (schulbezogene Anrechnungsstunden).
Der Umfang dieser Anrechnungsstunden ist im Wesentlichen von der Klassenanzahl der Schule abhängig und wächst damit bei zunehmender Schülerzahl.
Über die Inanspruchnahme und Verteilung der zugewiesenen schulbezogenen Anrechnungen entscheidet nach o. g. Verordnung der Schulleiter. Die Gesamtlehrerkonferenz ist vor der Verteilung vom Schulleiter anzuhören.
Darüber hinausgehende, besondere Ressourcen für im Aufbau befindliche Schulen bzw. Schulen an bzw. über der Kapazitätsgrenze gibt es mit Blick auf die insgesamt angespannte Ressourcensituation im Schulbereich nicht. Eine Ausweitung von Anrechnungstatbeständen kommt vor dem Hintergrund der absoluten Priorität der Sicherung der Unterrichtsversorgung im Grundbereich derzeit nicht in Betracht.
Hinweis:
An den aufgeführten Schulen sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Assistenzkräfte beschäftigt. Zum Beginn des Jahres 2020 wird das SMK 65 weitere Stellen für Schulassistenten ausschreiben und besetzen können, um deren Einsatz sich die 46. Schule vorab bewerben kann. Eine solche Schulauswahl erfolgt unter dem Gesichtspunkt der Erfüllung von festgelegten Indikatoren für vorliegende besondere Herausforderungen an zurzeit Grund-, Ober- und Förderschulen. Diese werden derzeit noch abgestimmt. Informationen zum Verfahren werden den Schulen rechtzeitig bekannt gegeben.
Für die Gerda-Taro-Schule als Gymnasium besteht zurzeit leider keine Möglichkeit einer Unterstützung durch Assistenzkräfte. Die Stellen der Schulverwaltungsassistenten sind bis auf weiteres auf die Schulen (auch Gymnasien) verteilt. Nach derzeitiger Planung ist ein Einsatz von (pädagogischen) Schulassistenten an Gymnasien zumindest im Jahr 2019 und 2020 aufgrund der begrenzten Ressourcen nicht vorgesehen.