Brief an Kultus: Anliegen der Leipziger Eltern

Am 29.03.20 wendete sich der Stadtelternrat Leipzig an das Kultusministerium, um Antworten auf die derzeit wichtigsten Fragen zu bekommen. Am 30.03.20 erschien ein Brief des Kultusministers Christian Piwarz an die sächsischen Eltern, in dem auf einige Punkte bereits eingegangen wurde. Weitere Antworten werden wir hier veröffentlichen.

 

Sehr geehrter Ministerpräsident Kretschmer,
sehr geehrter Kultusminister Piwarz,

wir wenden uns heute im Anliegen Leipziger Eltern an Sie.

In erster Linie möchten wir Ihnen für Ihr Krisenmanagement danken! Wir erkennen Ihr Engagement an, täglich neu die Situation der Menschen, der Eltern und Schüler in unserem Freistaat zu bewerten, und verantwortungsvoll Entscheidungen zum Wohle aller herbeizuführen.

Unser Anliegen

Die Schulschließungen Sachsens sind erst vor knapp zwei Wochen in Kraft getreten, werden sicher noch eine ganze Weile Bestand haben und es mehren sich Anfragen, Sorgen und Beschwerden zur „Beschulung zu Hause“. Wir haben die vergangene Woche dazu genutzt diese zu sondieren, nachzufragen, sowie zusammenzufassen und möchten Sie über die vordringlichsten Problemlagen informieren:

Schüler, welche einer Notbetreuung bedürfen nehmen diese wahr, haben dort jedoch keine Möglichkeit, sich ihren schulischen Aufgaben zu widmen. Organisatorisch müssen sie diese nach der Notbetreuung leisten, zu einer Uhrzeit, die dem Biorhythmus des Lernens entgegen steht, mit Unterstützung von Eltern, die acht bis zwölf Stunden am Tag ihrer Arbeit nachgegangen sind, um Krankenhäuser, Lebensmittelgeschäfte und das System am Laufen zu halten, damit unser aller Leben funktioniert.
Fazit: Je systemrelevanter die Erziehungsberechtigten sind, umso schwieriger gestaltet sich das Lernumfeld der Kinder.

Schüler, welche zu Hause bleiben (können), haben häufig Eltern, die ihre Arbeit derzeit, wenigstens zum Teil, im Homeoffice erledigen müssen. Das bedeutet im Klartext, dass bis zu zwei Erwachsene und mindestens ein Kind (oder mehrere) zu Hause „ihrer“ Arbeit nachgehen müssen. Eltern am Rechner, in Skype oder Telefongesprächen, sowie Schüler, die je ein Endgerät brauchen, allein da findet sich eine Hürde. Die Ausstattung der einzelnen Elternhäuser wird als zu weitreichend eingeschätzt. Zudem benötigen die Kinder ein themenspezifisches Input aufmerksamer Eltern, wie es ein Lehrer im Regelunterricht auch geben würde. Dieses Input muss nun von Eltern neben der eigenen Arbeit kommen, für Kinder verschiedenster Klassenstufen. Um elterliche Unterstützung von wenigen Minuten zu geben, müssen sich die Erwachsenen jedoch ebenfalls, neben der eigenen Arbeit, in das Thema einarbeiten, recherchieren etc.
All diese Kinder haben keine gleiche Ausgangssituation, keine gleichen Lehrbedingungen, denn es macht schon einen Unterschied, ob ein Kind ein eigenes Kinderzimmer hat, oder es dieses mit mehreren Geschwistern teilt. Die erwähnte Ausstattung mit Endgeräten, der Bildungsabschluss der Eltern und deren tägliche Arbeitszeit führen zu ungerechten und ungleichen Lernvoraussetzungen.
All diese Kinder spüren, dass ihre Umwelt und auch das private Umfeld, trotz aller Bemühungen, so nicht in Ordnung ist. Auch Kinder machen sich Sorgen und für diese soll und muss, neben der Heimarbeit aller, genügend Zeit sein – nur wann?

Als Eltern, als sächsische Bürger, versuchen wir, ebenso wie Sie, täglich so gut es geht Normalität zu leben: Lehr – und Lernalltag, Verpflegung, Arbeitsorganisation, Pausenzeiten, Haushalt und vielleicht ein wenig verordnete Erholung.

Warum aber machen sich so viele Eltern diesen Stress? Warum setzen sich die Kinder selbst unter Druck, bisweilen verstärkt durch das Elternhaus?
Die Notendrohung der „ausgesetzten Schulpflicht“, der benannten „Lernzeit“, die doch eigentlich der Benotung von Hausaufgaben laut Schulordnung entgegensteht, setzt das System Familie unter enormen Druck in einer psychisch so schweren Zeit. So gibt es Schulen, wo wöchentliche Abgabetermine verpflichtend sind, der Nachweis erfolgt über Scans oder Fotos.

Bitte teilen Sie uns die Rechtsgrundlage mit, auf welcher – in Zeiten einer Schulpflichtaussetzung – nicht auch der Lehrplan ausgesetzt ist, demzufolge auch keine Leistungserhebung erfolgen darf.
In den Schulordnungen der jeweiligen Schularten heißt es unter Leistungsermittlung und –Bewertung beispielsweise:

Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der Lernergebnisse und des Lernprozesses und berücksichtigt den individuellen Lernfortschritt des Schülers.

Die allgemein für die Bewertung der Leistungen in den einzelnen Fächern maßgebenden Kriterien hat der Fachlehrer den Schülern und, soweit die Schüler minderjährig sind, ihren Eltern nachweislich darzulegen.

Uns ist die Brisanz des Themas der Notengebung durchaus bewusst. Wir wissen ebenfalls, dass es Schüler, Eltern (und sicher auch Lehrer) gibt, die Angst vor einer Versetzungsgefährdung haben, wenn alles willkürlich benotet wird und diesen wieder andere Schüler (Eltern & Lehrer) gegenüber stehen, die noch dringend Noten haben wollen, um eine Versetzungsgefährdung abzuwenden. Wie soll man, wie sollen Sie sich da verhalten?
Die zu erwartende Rechtssprechung bei der Aussetzung der Schulpflicht ist im Falle eines Rechtsstreites ebenfalls recht klar, sollten nun kommende Noten zu einem Wiederholungsjahr führen.

Wir bitten Sie und bieten an, gemeinsam mit uns eine Lösung zu finden, die allen Beteiligten und deren Wünschen gerecht wird, im machbaren Rahmen. Schüler und Eltern müssen wissen, was im Detail bewertet wird und werden kann – leitfadengenau. So könnten wir uns durchaus vorstellen, dass Lerninhalte, welche während der Lernzeit wiederholt werden, Benotungen nach sich ziehen. Ebenfalls kreative Beiträge, so sollten sie einer positiven Leistungsbetrachtung dienen, wie Herbarien, Lesekisten etc., sollten angedacht sein. Vorstellbar ist zudem, dass die Benotung von während der Heimarbeit selbst erarbeiteter Erweiterungen der Stoffgebiete angenommen oder abgelehnt werden kann.
Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit, Ihre Zeit, welche Sie sich für uns und die sächsischen Schüler nehmen und erwarten Ihre Antwort bis zum 03. April 2020.

 

Der Stadtelternrat Leipzig

vertreten durch die Vorsitzende Nancy Hochstein
Große Fleischergasse 12
04109 Leipzig

Mobil: +49-172-8405329
Mail: info@ker-leipzig.de
Internet:
www.ker-leipzig.de
www.facebook.com/StadtelternratLeipzig