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Aus dem Blog des SMK: Wie weiter mit der Schule?

Sachsens Kultusminister Christian Piwarz hatte unlängst die Hoffnung auf eine schnelle Rückkehr zur Normalität an Schulen gedämpft.

„Von einem klassischen Normalbetrieb werden wir bis zu den Sommerferien weit entfernt sein“, so der Kultusminister. Um die Lehrerinnen und Lehrer bei ihrer Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat das Kultusministerium den Schulen pädagogische und organisatorische Hinweise zur Verfügung gestellt. Eine Auswahl der Handreichungen gibt es im Blog.

Die Handreichungen, die das Kultusministerium erarbeitet hat, sind zahlreich und machen auch Aussagen für alle Schularten und zum Teil für Klassenstufen. Damit werden die bereits in Schulleiterschreiben gemachten Aussagen präzisiert und deutlich erweitert. Deshalb können die Hinweise an dieser Stelle lediglich stark verkürzt wiedergegeben werden. Die vollständigen Handreichungen gibt es im Schulportal unter dem Stichwort „Covid-19“.

Wie ist mit der Umsetzung der Lehrpläne zu verfahren?

Die vollständige Bearbeitung aller Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans kann aufgrund der außergewöhnlichen Situation in diesem Schuljahr nicht handlungsleitend sein.

Lernbereiche, die aktuell nicht behandelt werden konnten, können im nächsten Schuljahr bearbeitet und vertieft werden. Wenn einzelne Lernbereiche wegen des Infektionsschutzes nicht durchführbar sind, können aber Lerninhalte aus der nächsten Klassenstufe „vorgezogen“ werden.

Welche Empfehlungen gibt es zum flexiblen Umgang mit den Stundentafeln?

Grundschule

Kinder im Grundschulalter benötigen die meiste Unterstützung beim Erlernen neuer Kompetenzen. Deshalb soll das Bildungsangebot an Grundschulen auf die Kernfächer: Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und in Klassenstufe 4 Englisch fokussiert werden. Die Sicherung der Grundlagen im Lesen, Schreiben und der Mathematik hat Priorität.

Oberschule

Die für Oberschulen geltende Stundentafel kann in Eigenverantwortung der Schule angepasst werden. Ein Schwerpunkt sollte auf die Absicherung des Unterrichts in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und ggf. in den naturwissenschaftlichen Fächern gelegt werden. Die Wochenstundenzahlen in einzelnen Fächern können auch zeitweise erweitert oder gekürzt werden. Dabei sind die für die einzelnen Klassenstufen vorgesehenen Wochenstundenzahlen nicht zu überschreiten. In den Vorabgangsgangklassen sollte der Unterricht vorrangig in den schriftlichen Prüfungsfächern abgesichert werden.

Förderschule

Für die Förderschulen, in denen lernzielgleich, d. h. nach den Lehrplänen der Grund- und Oberschule unterrichtet wird, gelten die Aussagen entsprechend.

Allgemeinbildendes und Berufliches Gymnasium

Die für das allgemeinbildende Gymnasium in der Sekundarstufe I geltende Stundentafel kann in Eigenverantwortung der Einzelschule an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden, indem z. B. die Wochenstundenzahl von einzelnen Fächern zeitweise entweder erweitert oder gekürzt wird. Dabei sollte die Anzahl der Wochenstunden, bezogen auf den einzelnen Schüler, nach Möglichkeit nicht überschritten werden.

Kursstufen am Allgemeinbildenden und Beruflichen Gymnasium

In der Jahrgangsstufe 11 am Allgemeinbildenden und in der Jahrgangsstufe 12 am Beruflichen Gymnasium sollte vorrangig Unterricht in den Leistungskursfächern und je nach Schwerpunktsetzung der einzelnen Schule in den Grundkursfächern erfolgen, die schriftliches Abiturprüfungsfach sein können.

Wie ist mit der Bewertung von Aufgaben zu verfahren, welche ausschließlich im Rahmen der Lernzeit erarbeitet werden?

Die Bewertung von Leistungen liegt in der pädagogischen Verantwortung des Lehrers. Die Erfüllung der Lernaufgaben sollte generell durch die Lehrkräfte mit den Schülern ausgewertet und bewertet werden. Die Bewertung soll wertschätzend und ermutigend sein und Hinweise für das weitere Lernen enthalten.

Die durch die Lehrerkonferenzen unter dem Einfluss der Krisensituation geänderten Bewertungsrichtlinien sind den Schülern und Eltern transparent zu machen

Grundschule

In Klassenstufe 3 und 4 kann die Benotung in den Fächern außer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und in Klassenstufe 4 in Englisch ausgesetzt werden. Im Jahreszeugnis wird in den von der Benotung ausgesetzten Fächern die Note der Halbjahresinformation übernommen.

Oberschule und Gymnasium

Bei der Festlegung der Jahresnote sollte angemessen der Leistungswille und der individuelle Lernfortschritt des Schülers unter den jeweils gegebenen Lernvoraussetzungen berücksichtigt werden. Insbesondere in Grenzfällen ist abzuwägen, inwiefern eine wohlwollende und motivierende Entscheidung angebracht ist.

Welchen materiellen Gehalt soll die sog. Günstigkeitsregel bei Benotung und Versetzung haben?

Grundsätzlich ist mit der Günstigkeitsregel gemeint, dass die im Rahmen der Schulordnungen bestehenden Möglichkeiten hinsichtlich der Benotung und der Versetzung zu Gunsten des Schülers anzuwenden sind. Es wird empfohlen, die pädagogischen Beurteilungsspielräume wohlwollend auszulegen.

Da die Lernzeit zu Hause während der Schulschließungen von den Schülerinnen und Schülern aufgrund der jeweiligen Voraussetzungen und Gegebenheiten sehr unterschiedlich verlief bzw. verläuft, ist es notwendig diese Unterschiedlichkeit für die Benotung und den Abschluss des Schuljahres angemessen zu berücksichtigen.

Im Zusammenhang damit sollte jeder Lehrer sicherstellen, dass keine Überforderungen und kein Leistungsdruck entstehen. Die Bewertung von Leistungen in Form von Benotungen ist dabei auf ein angemessenes Maß, stets den individuellen Lernfortschritt betrachtend, zu beschränken.

Auf welche Versetzungsregularien sollte noch einmal gezielt hingewiesen werden?

Es wird empfohlen, bei der Entscheidung die Schulschließungen durch die Corona-Krise im Interesse der Schüler zu berücksichtigen. Die Nichtversetzung von Schülern ist jedoch möglich. Sollte die Leistungsfähigkeit und die Gesamtentwicklung eines Schülers vermuten lassen, dass er den Anforderungen der nächst höheren Klassenstufe nicht gerecht wird, dann sind die Eltern auch über die Möglichkeit einer freiwilligen Wiederholung zu beraten. Dabei sind die Eltern auf mögliche nachfolgende Konsequenzen im weiterführenden Bildungsverlauf hinzuweisen.

Welche Beratungsangebote für verunsicherte Schüler und Eltern sind möglich?

Bei Wiederaufnahme des Schulbetriebes können bei Schülern und Eltern Verunsicherungen, Sorgen oder Ängste auftreten – nicht nur in Bezug auf die gesundheitliche Situation.

Für vertrauliche Beratungen stehen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) zur Verfügung.

An den Schulen können sich Schüler und Eltern vertrauensvoll an den Beratungslehrer, Vertrauenslehrer oder Schulsozialarbeiter mit ihren Sorgen und Problemen wenden.

Zur Fragen der häuslichen Lernzeit gibt es die Beratungshotline des LaSuB.

Standort Leipzig:  0341 49 45 66 9