Ab Montag, 20. April 2020, werden die Beschränkungen im öffentlichen Leben in Sachsen teilweise gelockert. Nach der neuen Corona-Schutz-Verordnung bleiben Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Meter weiterhin bestehen, die Ausgangsbeschränkung werden hingegen aufgehoben. Schulen öffnen für die Abschlussklassen.
Alle Änderungen:
- Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule Anlage 2 17_04_2020_final
- Hygienische Vorbereitungen für Schulen und in der Kindertagesbetreu-ung bei Wiederaufnahme des Betriebes Anlage 3
- Übersicht der Sektoren der Kritischen Infrastruktur Anlage 1_17_04_2020_final
- Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Einstellung des Betriebs von Schulen und der Kindertagesbetreuung AllgV_17_04_2020_final
- Anschreiben an die Schulleitungen der Förderschulen und Oberschulen zu den Abschlussprüfungen 2020 04 20 An die Schlerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen und Förderschulen im Freistaat Sachsen
- An die Schlerinnen und Schüler der Abschlussklassen an berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen