Vorprüfungen und Konsultationen sind nicht verpflichtend in der Schulordnung aufgeführt. Diese können von den Lehrern freiwillig angeboten werden. Schülern erwächst daraus kein Recht eine Vorprüfung oder eine Konsultation einzuklagen.
Der Stadtelternrat empfiehlt, dass Eltern sich bei den Fachlehrern erkundigen, ob und in welcher Form Schüler Zensuren vor den Prüfungen und Unterstützung in Form von Konsultationen erhalten können. Dies sollte als Bitte formuliert werden, da es keinen Rechtsanspruch auf diese Form der Prüf ungsvorbereitung gibt.