Bürgereinwendungen zum Haushalt 2020/21 der der Stadt Leipzig

Die Stadt Leipzig hat eine gut strukturierte Seite was Bürgereinwände sind und, wie sich Bürger der Stadt einbringen können.

Was sind Bürgereinwände?

Der Gesetzgeber hat den Begriff des Bürgereinwandes in der Kommentierung zur Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) wie folgt definiert:

„Eine Einwendung ist ein sachliches, substantiiertes Argument gegen eine Sache. Mithin ist nicht über den Einwand des Einwandsberechtigten, sondern über den Einwand gegen die Sache (bestimmter Bereich des Haushaltsplanentwurfes) zu entscheiden. Einwendungen haben den Charakter von Anregungen.

Der Stadtrat hat die fristgemäß erhobenen Einwendungen in seinen Abwägungsprozess mit einzubeziehen und darüber in öffentlicher Sitzung zu beschließen; er kann sie berücksichtigen (das heißt annehmen oder bereits von der Verwaltung berücksichtigt) oder zurückweisen (das heißt ablehnen). Er darf sie nicht lediglich zur Kenntnis nehmen.

Der Beschluss hierüber ist spätestens mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung zu fassen. Eine förmliche Unterrichtung des Einwendenden über die Entscheidung des Stadtrates ist nicht vorgeschrieben. Im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung sollte die Entscheidung dem Einwendenden mitgeteilt werden. Der Stadtratsbeschluss über die Berücksichtigung der Einwendungen und seine eventuelle Bekanntgabe an den Einwendenden eröffnet diesem kein förmliches Rechtsbehelfsverfahren.“

Im letzten Haushalt haben Eltern über 200 Einwände formuliert. Wir wollen weiter die Stadt unterstützen, die Gebäude und Anlagen der Schulen zu definieren, die dringend saniert bzw. gebaut werden müssen, damit alle Schulen eine vergleichbare Ausstattung erhalten.

Hier der Überblick zu den

SER Maßnahmen 2021_2022

Das sind die Bürgereinwände aus dem letzten Haushalt:

https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/stadtverwaltung/haushalt-und-finanzen/buergereinwaende/buergereinwaende-unterstuetzen/