Brandbrief des Kreiselternrates zur Coronasituation an unseren Schulen

Liebe Eltern, liebe Lesende!

Wir haben uns heute mit einem Schreiben an das Land Sachsen, sowie die Stadt Leipzig gewandt, um auf die derzeitige Situation in unseren Schulen aufmerksam zu machen und haben uns Antworten auf die drängenden Fragen gewünscht, die uns täglich aus unserer Elternschaft erreichen.

 

Brandbrief des Kreiselternrates Leipzig zur Situation 

an den Leipziger Schulen

Wir wenden uns heute an Sie, da Sie als Vertreter der Stadt, der Schulen, des Gesundheitsamtes oder des Landes Sachsen mit der tatsächlichen Situation an unseren Schulen vertraut sein müssten und verantwortungsvolles Handeln nun bei Ihnen liegt.

Wir sind die gesetzlich verankerte Vertretung aller Eltern, die in dieser Stadt ein Kind an einer Schule haben. Wir genießen das Vertrauen unserer Eltern und anhand der Rückmeldungen und der damit einhergehenden Unzufriedenheit, Orientierungslosigkeit und Fassungslosigkeit im Bezug auf den Umgang aller angesprochenen Institutionen mit der Coronasituation an den Schulen ist es nun an uns, aktiv zu werden und nicht nur Fragen, sondern auch Forderungen zu formulieren. 

Bei uns häufen sich inzwischen Informationen zu Coronafällen an Schulen, ohne dass es eine transparente und effiziente Konsequenz für die Schulen nach sich zieht, das ist so – zum Schutze aller – nicht länger zu verschweigen!

Wo ist der Plan B, den wir schon im Sommer angemahnt haben?

1. Stichwort Kommunikation

Informationen, die tagesaktuell bei den Eltern ankommen sollen, brauchen einen standardisierten Kanal! Daher muss seitens des SMK eine Checkliste an die Schulen ausgegeben werden, die folgende Punkte zwingend und nachprüfbar beinhalten:

  • Mailadresse der Eltern
  • Mailadresse des Lehrers 
  • Mailverteiler der Klassen 
  • Mailverteiler der Schule
  • LernSax Zugang (oder optionale Lernplatform)
  • Zugang und Nutzungsmöglichkeit zu digitalen Endgeräten und eine Einweisung in die Nutzung derer

Nur wenn alle Eltern erreicht werden, bzw. die LehrerInnen effizient kommunizieren können, ist eine sofortige Umstellung auf Distance Learning im Quarantänefall überhaupt im Ansatz möglich.

Verbindliche Hotline oder Mailkanal des Gesundheitsamt für SchulleiterInnen

Es muss eine verlässliche Informationsquelle geben, die in beide Richtungen transparent arbeitet, damit die betreffenden Schulen sofort handeln können und Eltern auf dem oben genannten Weg in Kenntnis gesetzt werden. Hier ist die Kürze der Frist entscheidend. Uns liegen Informationen vor, die bis zu 10 Tagen zwischen Bekanntwerden eines Erkrankungsfalles und Information der Kontaktpersonen dauerten. Das ist verschenkte Zeit!

Leitfaden

Die Schulen, sowie auch die Eltern brauchen einen klaren Leitfaden, wie sie im Falle einer Infektion als direkt oder indirekt Betroffene handeln sollen.

Ein Beispiel:

Ein Kind einer Klasse erkrankt, es muss eine sofortige Quarantäne angeordnet und alle Eltern der Klasse direkt informiert werden. Ebenso die LehrerInnen mit Kontakt zu den betreffenden Kindern. 

Die Schulen sollten über die Weisungsbefugnis verfügen, vom Regel-zum Klassenleiterunterricht wechseln zu können, um Infektionsketten zu unterbinden. In den größeren Klassen sollte die Möglichkeit zum Wechselunterricht geprüft werden.

Diese Weisungsbefugnis benötigen die Schulen zwingend!

2. Stichwort Vorsorge

Schuleingangsuntersuchungen:

Uns ist bekannt, dass die Schuleingangsuntersuchungen vorerst ausgesetzt sind, was von den Eltern kritisch gesehen wird, da die Untersuchung die Vergleichbarkeit eines Arztbesuchs aufweist und für die Planung der Eltern und eventuelle Präventionsmaßnahmen – auch der kommenden Schülerzahlen – essenziell ist. 

Feststellungsverfahren LRS-Schwäche:

Gleiches gilt für diese Feststellungsverfahren. Anhand der langen und institutionsübergreifenden Verfahren ist eine Fristeinhaltung von großer Bedeutung für den zukünftigen Lernerfolg der Kinder! Es müssen hier Leitlinien bezüglich der Fristen und Beurteilungen angepasst werden.

3. Stichwort Betreuung

Nach aktueller Information sollen die Weihnachtsferien bereits am 19.12.2020 beginnen. Wie ist die Notbetreuung für Grund-und Förderschulen geregelt? 

Unseren HortbetreuerInnen sollten, ebenso wie den LehrerInnen, FFP2-Masken zur Verfügung stehen. Warum ist das nicht flächendeckend der Fall? 

Wir müssen zu Strukturen finden, damit unser aller Gesundheit – nicht nur als passive Vermeidungsstrategie – im Fokus steht!

Wie Sie dem Anschreiben entnehmen können, ist dieses Schreiben an das SMK, das Gesundheitsamt Leipzig, das Landesamt für Schule und Bildung, sowie die Kommune Leipzig adressiert, da hier differenzierte Zuständigkeiten vorliegen. Jedoch ist in der derzeitigen Situation, im Grunde seit Monaten, eine konstruktive und transparente Zusammenarbeit unabdingbar. 

Dementsprechend erwarten wir von jedem der betreffenden Akteure eine fachspezifische Antwort, jedoch auch gern eine gemeinsame Stellungnahme. 

Uns ist bewusst, dass die derzeitige Situation für alle, auch für Sie, eine enorme Belastung darstellt und die Lösungen, besonders zeitnah und unter Mitnahme aller Interessenvertretern, im hohen Maße schwierig sind. Daher stehen wir gern, auch als Informationskanal an die Eltern und Expertise zur Verfügung. 

Wir sehen einer zeitnahen und ergebnisorientierten Antwort entgegen!

In Vertretung aller Arbeitskreise und den Eltern der Stadt Leipzig

Beste Grüße

Nancy Hochstein

Vorsitzende des Kreiselternrates Leipzig